Das Sozialforum Heilbronn hat Wolf Klimpe-Auerbach, Richter am Arbeitsgericht a.D. und stellv. Vorsitzender der AWO Heilbronn, zu einer Informationsveranstaltung in das Gewerkschaftshaus eingeladen. Der ehemalige Arbeitsrichter hat seine Betrachtungen zum Urteil des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Unvereinbarkeit der Hartz IV Regelsätze mit dem Grundgesetz vorgetragen. Nach diesem Urteil vom 9. Februar 2010 ist die Ermittlung der Regelsätze, insbesondere für Kinder, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
In einem fachlichen Vortrag hat Klimpe-Auerbach deutlich gemacht, was das Urteil konkret bedeutet. Zwar betonen die Verfassungsrichter ein Recht auf menschenwürdige Existenzsicherung, lassen der Regierung aber einen breiten Spielraum zur Umsetzung der Regelsätze. Das BVerfG sieht die jetztigen Regelsätze auch nicht als `evident unzureichend` (was verfassungswidrig wäre). Nur die bisherige Ermittlung der Regelsätze hält das BVerfG für verfassungswidrig, weil sie nicht nachvollziehbar offenliegen. Speziell gilt das für die Kinder-Regelsätze, welche willkürlich gesetzt erscheinen. Die Regierung muss bis Ende des Jahres die Regelsätze auf eine schlüssige Berechnungsgrundlage bringen. Es bedarf eine Konkretisierung und ständige Aktualisierung durch den Gesetzgeber. Nach Klimpe-Auerbach wird das Urteil nicht unbedingt zur Folge haben, dass die Regelsätze angehoben werden. Die verantwortlichen Parteien werden den Spielraum des Gerichtsurteils wahrscheinlich nutzen, um die Sätze nicht zu erhöhen. Nach Meinung des ehemaligen Arbeitsrichters müssten die Sätze aber mindestens auf 500,- Euro erhöht werden, um ein menschenwürdiges Existenzminimum zu erreichen. Gleichzeitig müsste der Mindestlohn eingeführt werden, um nicht über die Aufstockung von Niedriglohn durch Hartz IV Unternehmen mit Hungerlöhnen zu subventionieren.
`Hartz IV ist von Zynikern gemacht` war daher in der anschließenden Diskussion eine Reaktion aus dem Publikum. fv