DIE LINKE. Landesverband Baden-Württemberg
Allgemeines
Mit dem vorliegenden Gesetz zur Weiterentwicklung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT-WG) wird ein weiterer Schritt unternommen, öffentliche Infrastruktur zu privatisieren. Während sich SPD und Grüne im Wahlkampf noch gegen die „unternehmerische Hochschule“ ausgesprochen hatten, verfolgt die neue Landesregierung jetzt den Kurs ihrer schwarz-gelben Vorgängerin weiter. Zwar werden Beschäftigten und Studierenden Zugeständnisse im Detail gemacht, die Idee von Forschung und Lehre in gesellschaftlicher Verantwortung aber grundsätzlich verneint. Begründet werden die weiteren Einschnitte mit einem kapitalistischen Verständnis von „Freiheit“, übersetzt also dem Streben nach kurzfristiger Rendite.
Forschung
Dem Gesetzesentwurf zufolge soll das KIT ab 2013 zwar weiter staatlich finanziert werden, aber politisch autonom sein (ähnlich der „Privat“schulen). Damit geben es Bund und Land leichtfertig aus der Hand, gesellschaftlich relevante Ziele in Lehre und Forschung vorzugeben. Stattdessen ist damit zu rechnen, dass künftig weitgehend an Projekten geforscht wird, die den größten Profit versprechen. Dabei zeigt das Vorbild MIT in den USA die Richtung vor, das den überwiegenden Teil seiner Forschungsgelder vom Militär und Rüstungskonzernen erhält.
Beschäftigte und Studierende hatten vor diesem Hintergrund mehrfach gefordert, die bisher für das ehemalige Forschungszentrum Karlsruhe (jetzt: KIT Campus Nord) Zivilklausel, die militärische oder zivil-militärische (dual-use) Forschung untersagt, auch auf die ehemalige Universität zu übertragen. Dies hatten alte und neue Landesregierung abgelehnt. In der Vorstellung von Ministerpräsident Kretschmann dienen die Militäreinsätze auf dem Balkan und in Afghanistan dem Frieden. So sei dann auch jegliche Forschung für die Bundeswehr eine Leistung für den Frieden.
Wissenschaftsministerin Bauer betonte in einer Anhörung zusätzlich, dass es eine besondere Freiheit sei, an Militärtechnologie forschen zu dürfen. Staatliche Vorgaben zur Forschung gäbe es „nur in Ländern wie Kuba, in denen auch vorgegeben wird, was in der Zeitung steht“. Auch eine einseitige Profilbildung in der Forschung befürwortet die „Grüne“: „Geistes- und Sozialwissenschaften sind ja wichtig; aber wollen Sie wirklich, dass der Staat solche Dinge vorschreibt?“
Personal
Aus der Sicht der Beschäftigten ist besonders zu bemerken, dass sie zukünftig nicht mehr Landesbeschäftigte sind. Regierung und KIT haben dabei stets betonnt, dass es dadurch nicht zu Verschlechterungen kommen dürfe. Das wurde auch weitgehend durch Detailregelungen im Gesetz erreicht, es bleibt jedoch bei der nur eingeschränkten betrieblichen Mitbestimmung des Öffentlichen Dienstes. Mehr noch werden dem KIT-Präsidium umfassende Rechte eingeräumt, das Votum des Personalrats zu umgehen. Die bisher eingesetzte, unabhängige Schlichtungsstelle wird nicht mehr erwähnt; damit werden künftig viele Personalmaßnahmen vor Gericht entschieden. Mittlerweile wurde in einem Haustarifvertrag vereinbart, vorhergehende Beschäftigungszeiten beim Land anzuerkennen, andersherum gilt dies jedoch nicht. Ebenso werden betriebsbedingte Kündigungen nur für die Dauer von einem Jahr ausgeschlossen. Ein schwacher Trost — bedenkt man, dass ohnehin rund 3/4 aller WissenschaftlerInnen befristet beschäftigt sind; die Mehrheit davon kürzer als ein Jahr.
Mitbestimmung
Von demokratischen Strukturen am KIT kann weiterhin keine Rede sein: der Aufsichtsrat ist weiterhin von VertreterInnen der Industrie dominiert, das Präsidium (vormals: Vorstand) ein autoritäres Gremium und die Einflussmöglichkeiten des Senats zu wenig ausgeprägt. Die weitgehende Entkoppelung der Führungsebene von der Mitbestimmung, wie sie bereits mit dem 2005 reformierten Landeshochschulgesetz begonnen wurde, führt dazu dass Präsdium und Aufsichtsrat quasi gegenseitig einsetzen. Zwar verfügen Bund und Land noch über Sitze im Aufsichtsrat, gleichermaßen lehnen sie aber ab, eine tatsächliche Fachaufsicht über das KIT zu führen. Der akademische Senat wird dagegen zu einem reinen Abnick-Gremium degradiert. Ihm fehlen entscheidende Kompetenzen, wie etwa die Beschlussfassung über strategische Entscheidungen, zu nahezu keinen Themen kann der Senat initiativ werden. Zudem wurden die Sitze der gewählten VertrerterInnen von Studierenden und Beschäftigten reduziert; es dominieren die Mitglieder qua Amt – Präsdium und ProfessorInnen in Führungspositionen.
Lehre
Letztendlich legt das Land wenig Wert auf die akademische Lehre am KIT.
So werden nicht-zweckgebundene Mittel zur Verfügung gestellt; die Verpflichtung, das Lehrangebot aufrecht zu erhalten ist nur bis 2015 befristet und die Berufung von ProfessorInnen (künftig durch das Präsidium statt durch das Land) soll auch ohne Verpflichtung zum Angebot von Lehrveranstaltungen möglich sein. Unabhängig von den marginalen Mitbestimmungsmöglichkeiten der Studierenden am KIT muss zügig die Verfasste Studierendenschaft (mit Satzungs- und Finanzautonomie und allgemeinpolitischem Mandat) an den Hochschulen im Land eingeführt werden.