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26. November 2010 Position, KV Tübingen, Aktiv vor Ort

Ausbildung ist Investition in die Zukunft

Angela Hauser, Linke-Kreisrätin, Tübingen

Vor 2 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht die Arbeitsgemeinschaft der Agentur für Arbeit gemeinsam mit den Kommunen für verfassungswidrig erklärt. Eine verfassungskonforme Organisation ist das Optionsmodell. In diesem Modell werden die Leistungen nach SGB II vom Kreis oder einer kreisfreien Stadt umgesetzt. Dies ist die Betreuung und Arbeitsvermittlung von Arbeitslosengeld II -, also Hartz 4 –Beziehern. Nun möchte der Landkreis Tübingen Optionskommune werden. Dafür muss er sich bewerben.

Auf dem Arbeitsmarkt sind in Deutschland vor allem die Jugendlichen die großen Verlierer. Laut Berechnungen des statistischen Bundesamtes liegt die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland mit 15% fast doppelt so hoch wie bei den Erwachsenen. Im Bodenseekreis, eine zugelassene Optionskommune, gibt es eine Initiative „Null Prozent Jugendarbeitslosigkeit“. Es heißt, dort werden alle erdenklichen Anstrengungen unternommen um die Bildungs- und Ausbildungschancen der Jugendliche zu verbessern und ihnen rechtzeitig den Zugang zu Ausbildungs- und Arbeitsstellen zu ermöglichen.

Wenn der Landkreis Tübingen Optionskommune werden will, stünde es ihm gut an, auf die für 2011vorgesehene einmalige Einsparung von 7 Ausbildungsplätzen zu verzichten. Ausbildung ist Investition in die Zukunft. Hier muss der Kreis positive Zeichen setzten. Auch muss der Anteil derjenigen reduziert werden, die trotz Erwerbseinkommens auf ergänzende Hartz IV Leistungen angewiesen sind. Deshalb ist es gut, wenn die Reinigungskräfte oder andere Beschäftigte nicht ausgegliedert werden und somit nicht im Niedriglohnbereich arbeiten müssen. Ebenso muss die Rente mit 67, die nur ein Rentenkürzungsmodell ist und sonst gar nichts, gestoppt werden. Ansonsten steigt die Anzahl derer, die in Altersarmut enden und auf ergänzenden Leistungen angewiesen sind, die wiederum die Kommunen bezahlen.