„Einen gesetzlichen Mindestlohn mit 8,50 Euro will die Landesregierung in den Bundesrat einbringen. Damit wären nach wie vor Niedriglöhne möglich, deshalb muss die unterste Marke 10 Euro betragen,“ so Michael Schlecht, Mitglied im Parteivorstand DIE LINKE und baden-württembergischer Bundestagsabgeordneter.
Schlecht weiter: „Alle Beschäftige, die weniger als 9,50 Euro in den alten Bundesländern verdienen, müssen für Niedriglöhne arbeiten. Deshalb ist für DIE LINKE die unterste Marke 10 Euro.
Mit dem Antrag der Landesregierung sollen 8,50 gesetzlich als verbindlicher Mindestlohn politisch gesetzt werden. Dies geht über die jüngst auf dem Parteitag der Grünen beschlossenen Position sowie Anträgen im Bundestag hinaus. Die Bundesgrünen wollen die 8,50 nur als allgemeine Orientierung, die jedoch nicht vom Gesetzgeber festgelegt wird. Vielmehr sollen die Tarifvertragsparteien sich auf eine Empfehlung einigen, die dann der Gesetzgeber übernimmt. Diese Position ist der der CDU sehr ähnlich.
Den schwarzen Peter den Tarifvertragsparteien zuzuschieben, ist so, als würde man einem Menschen die Beine brechen und dann von ihm verlangen, hundert Meter zu laufen. Wie sollte der DGB mit dem BDA als Verhandlungspartner eine „Lohnuntergrenze“ von 8,50 durchsetzen? Ohne jeglichen Druck aus den Betrieben? Mit kollektivem Betteln?
Zum gesetzlichen Mindestlohn gehört zwingend die Festlegung durch den Gesetzgeber. Und dann nicht mit 8,50, sondern mit zehn Euro wie von der Linken gefordert!“