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16. August 2011 Position, Meldung, Landesvorstand

Von wegen Demokratie - Volksabstimmung zu S21 ist eine Farce

Wenn die Bedingung der Landesverfassung über die Volksabstimmung in Artikel 60 für die Landtagswahl gegolten hätte, hätten wir keine Landesregierung. Die Regierung ist nämlich nicht von 1/3 der Stimmberechtigen in BaWü gewählt wor-den. Die Verfassung sagt: 1/3 oder 2,5 Mio. (Quorum) müssen mit ja für den Ausstieg aus der Finanzbeteiligung des Landes stimmen, erst dann ist eine Volksabstimmung  rechtmäßig. Noch nie in der Geschichte BaWü`s wurde dieses Quorum erreicht. BaWü ist demokratisches Schlusslicht bei der Bürger-beteiligung. Deshalb haben LINKE, Grüne u. SPD in ihren Landtagswahlpro-grammen wesentliche  Verbesserungen für Volksabstimmungen gefordert. Es ist eine Irreführung der Bevölkerung, wenn die Volksabstimmung nach den be-stehenden Regelungen der Verfassung durchgeführt wird. Denn die Regierung weiss, dass das Quorum nicht erreichbar ist.

Die LINKE fordert deshalb seit Monaten die Änderung der baden-württembergischen Gemeindeordnung im § 21:

– Ein geringeres Beteiligungsquorum und
– für den Gemeinderat ein bindender Bürgerentscheid.

Wir gesagen: S21 ist hauptsächlich eine Stuttgarter Angelegenheit. Hier soll abgestimmt werden. Dies wäre möglich, wenn die Gemeindeordnung geändert würde. Und: dies geht mit einfacher Mehrheit im Landtag!

– Warum wird dieser Vorschlag von den Grünen nicht aufgegriffen?
– Warum antwortet das Innenministerium so ausweichend auf einen Brief des Landessprechers der LINKEN, Bernd Riexinger, an Ministerpräsident Kretschmann?

Immerhin wird zugegeben, dass die Änderung der Gemeindeordnung vom Koalitionsvertrag abgedeckt ist.

Dann sollen sie endlich handeln!

Ein fertiges Gesetzt liegt seit 2005 im Schrank – eingebracht von SPD und Grünen. Die geänderte Gemeindeordnung könnte zeitgleich zur fragwürdigen Volksabstimmung in Stuttgart einen verbindlichen Bürgerentscheid ermöglichen.

Wer davon zurückschreckt, wie Grüne und SPD macht sich unglaubwürdig!