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4. Mai 2011 Pressemitteilung, LAG Selbstbestimmte Behindertenpolitik

5. Mai: Europaweiter Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Gotthilf Lorch, Landessprecher der LAG

Offener Brief

an die designierten Herren

Ministerpräsident von Baden Württemberg Winfried Kretschmann
stv.  Ministerpräsident von Baden Württemberg Nils Schmid

an die Abgeordneten von GRÜNE und SPD
an die Fraktionen von CDU und FDP

Sehr geehrter Herr Kretschmann,
sehr geehrter Herr Schmid,
sehr geehrte Damen und Herren,

anlässlich des europaweiten Protesttags 5. Mai zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und anlässlich des bevorstehenden Politikwechsels und der baldigen neuen Regierungsbildung in Baden Württemberg wenden wir uns mit diesem offenen Brief an Sie.

Zunächst wollen wir Ihnen zu Ihrer wirklich gelungenen und innovativen Koalitionsvereinbarung gratulieren. Wir begrüßen darin sehr die spürbare Einsicht, dass die Interessenvertretung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen Querschnittspolitik ist und somit ALLEN Bürgern gut tut.

Besonders erfreut uns hier Ihr Wille, das Landesgleichstellungsgesetz grundlegend zu überarbeiten und mit einklagbaren Rechten auszustatten sowie die Einführung eines wirklichen Wahlrechts für Eltern, ob ihre Kinder eine Sonderschule oder eine Regelschule besuchen werden. Natürlich begrüßen wir auch sehr Ihre Aussage, dass „die von der UN-Behindertenrechtskonvention geforderte Inklusion, also die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen, …“ ein vorrangiges Ziel der neuen Landesregierung“ ist.

Selbstverständlich haben wir dennoch noch einige Forderungen an Sie, wobei wir dabei denken und hoffen, dass wir hier ebenfalls nur offene Türen einrennen werden.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbstbestimmte Behindertenpolitik der Partei DIE LINKE in Baden Württemberg fordert von der kommenden Regierung:

- Die Einrichtung einer Landesbehindertenbeauftragten-Stelle mit einer Person, die selbst eine Behinderung hat und der genügend Ressourcen und Freiräume zur Erledigung der im Koalitionsvertrag schon erwähnten Aufgaben zur Verfügung gestellt werden.

- Die Beibehaltung des Landesbehindertenbeirats. Dieser ist zwar von der alten Regierung selbstherrlich, völlig undemokratisch und mit nur einer einzigen Funktion, nämlich einer Alibifunktion eingerichtet und ausgestatten worden, kann und wird aber aufgrund einer vielfältigen Vertretung von unterschiedlichen Behinderungen, Lebenssituationen bis hin zu politischen Einstellungen als zuarbeitendes Gremium der Basis für die/den Behindertenbeauftragten von großem Wert sein.

- Die einmalige oder mehrmalige Bestellung von VertreterInnen aus Behindertenverbänden und  -einrichtungen, Interessenvertretungen, Koordinationstreffen, Werkstatt- und Heimbeiräte, Landesarbeitsgemeinschaften, städtische und Kreisbehindertenbeauftragte und Einzelpersonen, die sich im Behindertenbereich engagieren und sich berufen fühlen. Dieser Kreis soll ein Verfahren entwickeln, wie sich der Landesbehindertenbeirat zusammen setzt, wie die/der Behindertenbeauftragte ermittelt wird und welche Aufgabenbereiche und Arbeitsstrukturen sowohl Beirat, als auch Beauftragte/r bekommen sollen.

Im Auftrag der Landesarbeitsgemeinschaft Selbstbestimmte Behindertenpolitik,

Tübingen, den 4. Mai 2011

Antje Claaßen-Fischer
Gotthilf Lorch