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30. März 2011 Meldung, Position, Landtagswahlen 2011, KV Ortenau, Aktiv vor Ort

Die CDU und ihr Rechtsverständnis

Wie hier exemplarisch vor dem Wahllokal in Hesselhurst prangen, trotz Wahltag, weiterhin Plakate von CDU und Co in direkter Nähe zu den Wahllkoalen an den Laternen

Bis zum Tage der Wahl hatte man ja noch die Hoffnung, dass direkt vor den Wahllokalen in Willstätt (und sicher auch andernorts) angebrachte Wahlwerbeplakate der CDU und anderer Parteien (bspw. FDP) entfernt werden würden.

Diese Hoffnung wurde jedoch bereits bei Öffnung der Wahllkoale jäh zerstört. Noch immer prangen von den Laternen und Masten in nächster Nähe zu den Eingängen der Wahllokale der Ortsteile Willstätts Konterfei von Stächele und Co.

Soweit also zum Rechtsverständnis der CDU um Mappus und Konsorten. Laut §35 Absatz 1 Landtagswahlgesetz Baden – Württemberg besteht nämlich in unmittelbarer Nähe (und dabei ist keine Meterangabe gemacht) zu Gebäuden, in welchen sich Wahllokale befinden, ein absolutes Verbot der Beeinflussung von Wählerinnen und Wählern durch Ton, Schrift oder Bild… Damit stellt diese Plakatierung einen klaren Rechtsbruch dar!

Es zeigt sich also einmal mehr, was man von den sogenannten “Volksparteien” zu halten hat. Plakate der LINKEN wurden rechtzeitig am 26.03. von den Eingängen der Willstätter Wahllokale entfernt. Oder waren vorher schon den reaktionären Kräften der Ortsteile zum Opfer gefallen…

Eine entsprechende Information an Bürgermeister- und Ordnungsamt sind ergangen!

Update vom 30.03.2011:

In einem Schreiben hat sich die Ortspolizeibehörde Willstätt dahingehend zu diesem Vorfall geäußert, dass man keinerlei Verstoß gegen das Landtagswahlgesetz Baden - Württemberg feststellen könne. Das Ordnungsamt wurde daraufhin noch einmal auf den vollständigen Wortlaut der §35 Abs. 1 LWG hingeweisen, welcher da lautet:

"Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten."

Sodann wurde darauf verwisen, dass der Vorfall in diesem Zusammenhang sehr wohl einen Gesetzesverstoß bedeutet und geahndet werden muss. Das Ordnungsamt der Gemeinde Willstätt wurde erneut zu dessen Klärung aufgefordert. Sollte diese aus politischen Gründen unterbleiben oder versucht werden, diese unter den Teppich zu fegen, werden weitere rechtliche Schritte geprüft und eingeleitet werden müssen. Der Ortsverband Kehl der Partei DIE LINKE wird in dieser Sache am Ball bleiben.