Der grün-rote Koalitionsvertrag liest sich wie ein Füllhorn. Er enthält viele Punkte, für die sich auch die Linke im Wahlkampf eingesetzt hat. Ob aus den Punkten eine Linie wird, die erkennbar und wirksam die Landespolitik auf Unterstützung einer solidarischen Gesellschaft, auf Armutsbekämpfung, auf ökologische Umgestaltung umstellt, wird sich weisen müssen.
Die Mehrheit ist knapp – nicht nur im Parlament. Die Landesverwaltung hat sich über ein halbes Jahrhundert auf das Tanzen nach der schwarzen Pfeife eingestellt. Und die wirtschaftliche Macht im Lande wird sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen. Wenn der CDU-Fraktionsführer Südmersen im Mannheimer Gemeinderat beispielsweise der neuen Kultusministerin Warminski-Leitheußer, bislang Dezernentin in Mannheim, schlicht und giftig „Schiffbruch“ wünscht, so zeigt dies ein hohes Maß an Verbitterung. Die Beine sind schon gestellt. Immerhin sind die Koalitionäre realistisch genug, für die Legislaturperiode erst mal den Beginn des Wechsels zu versprechen.
Was bietet der Koalitionsvertrag und seine Versprechen an Ansatzpunkten für die Kommunalpolitik?
Ein zentrales Anliegen der Koalition ist die Bildungspolitik. Hier kündigt sie Vereinbarungen mit den kommunalen Spitzenverbänden über die Umsetzung wichtiger Elemente in der gesamten Bildungskette: Umsetzung des schon seit einigen Jahren aufgelegten Orientierungsplans mit einem integrierten Sprachförderprogramm für die Kindergärten, mehr Schulsozialarbeit, Mittagessen in den Ganztagsschulen. Wird die Koalition hierzu mehr Mittel bereitstellen? Da sie sich auf strikte Beachtung des Konnexitätsprinzips festgelegt hat, muss sie wohl auch die Vereinbarungen mit Finanzmitteln hinterlegen. „Wir werden prüfen, ob die Vereinbarungen des Krippengipfels von 2007 in Quantität und Qualität noch Bestand haben. Wir streben Verhandlungen über eine Neujustierung der Finanzierungsvereinbarungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen an, um eine Drittelbeteiligung des Bundes an den tatsachlich anfallenden Kosten zu erreichen.“
Die einzige nennenswerte von den Ländern regulierbare Steuerquelle will die Koalition speziell für die Deckung der geplanten Mehrkosten im Bildungsbereich kräftiger sprudeln lassen: Sie will die Grunderwerbssteuer von 3,5% auf 5% anheben. Das würde die Einnahmen von ca. 700 Mio. EUR auf eine Milliarde erhöhen. Von dieser Einnahmeart tritt das Land bisher bisher etwa die Hälfte des Aufkommens direkt an die Kommunen ab.
Im Schulbereich will die Koalition – ohne das Schulsystem grundlegend zu ändern – den Schulträgern, also in der Regel den Kommunen, in Zusammenarbeit mit den Schulkonferenzen die Entscheidung über den jeweils gewünschten Schultyp freistellen. Die Koalition favorisiert dabei die Gemeinschaftsschule: „Unsere bildungspolitischen Ziele lassen sich in der Gemeinschaftsschule für alle Kinder bis Klasse 10 am besten erreichen. Sie erschließt ein großes Potenzial: Sie schafft mehr Chancengleichheit, gewährleistet mit einer guten Ressourcenausstattung die bestmögliche individuelle Forderung und sichert insbesondere in ländlichen Räumen wohnortnahe Schulstandorte mit einem breiten Angebot an Schulabschlüssen. Wir werden die Gemeinschaftsschulen im Schulgesetz verankern und den Kommunen dadurch ermöglichen, Gemeinschaftsschulen verlässlich einzurichten, wenn sie dies wollen.“ Damit wird beispielsweise in Mannheim die seit langem dringend geforderte zweite Integrierte Gesamtschule im Süden möglich.
Bei der Ausstattung mit Lehrkräften verspricht die Koalition so allerhand, was eine ursprünglich gewollte demografisch bedingte Einsparung nicht möglich machen dürfte: Weniger Stundenausfall, größere Krankheitsvertretungsquoten, Personal für Arbeitsgemeinschaften, Befriedigung inklusionsbedingter Mehrbedarfe, Rückgängigmachung der Streichung zweier Poolstunden an G-8-Gymmnasien. Den Realschulen, die mit zunehmenden Schwierigkeiten wegen der Heterogenität ihrer Schülerschaft zu kämpfen haben, sollen mit Hausaufgabenbetreuung, Ergänzungsstunden und Arbeitsgemeinschaften unterstützt werden.
Das Werkrealschulkonzept wird nicht weiter verfolgt, stattdessen sollen alle Hauptschulen in ein 10.-Schuljahr ohne Notenbarrieren anbieten. Von der Zweizügigkeit als Schulstandortvoraussetzung solle jedoch offenbar nicht abgerückt werden. Den berufsbildenden Schulen soll ebenfalls mehr Unterstützung und Verlässlichkeit ermöglicht werden.
Ohne den ganzen Hartz-Komplex zu kritisieren, stellt sich die Koalition gegen die jüngsten Kürzungsmaßnahmen der Bundesregierung im Bereich „Eingliederungstitel“. Hier will sie ggf. eine (der zahlreichen geplanten) Bundesratsinitiativen starten. Die Koalition möchte den Rückzug der abtretenden Landesregierung aus der aktiven Arbeitsmarktpolitik revidieren und insbesondere Langzeitarbeitslosen „sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“ ermöglichen. „Wir bekennen uns zu öffentlich geförderter Beschäftigung“. Maßnahmen der Optionskommunen bzw. der JobCenter sollen durch Landesmittel flankiert werden, z.B. durch Berufsbildungsmaßnahmen für junge Mütter. Die Einwirkungsmöglichkeiten der Kommunen auf eine aktive Arbeitsmarktpolitik sollen gestärkt werden: „Bei den Jobcentern aus Kommunen und Arbeitsagentur nach neuem Recht, den Gemeinsamen Einrichtungen, setzen wir uns dafür ein, dass die Kommunen ihren bundesgesetzlich zugestandenen Handlungsspielraum tatsächlich zugunsten einer regional und individuell abgestimmten Arbeitsmarktpolitik nutzen können.“
Für die Kommunen führt jede Vermittlung eines Langzeitarbeitslosen in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zur Entlastung bei den Kosten zur Unterbringung. Allerdings macht der Koalitionsvertrag nicht deutlich, an welche Art von Beschäftigung gedacht ist: Die „Bürgerarbeit“ könnte damit ebenso gut gemeint sein wie die früheren ABM-Modelle. Auf jeden Fall ruft der Koalitionsvertrag nicht nach Wiederherstellung der stark reduzierten „Zusatzbeschäftigungen“ à la 1-Euro-Job.
Auffällig ist, dass keine Quantifizierung der angedachten zusätzlichen Mittel erfolgt.
„Wir setzen uns dafür ein,“ heißt es im Koalitionsvertrag, „dass die Gestaltungsspielräume der Kommunen bei Leistungen der Daseinsvorsorge durch europäische Wettbewerbsregelungen nicht ausgehöhlt werden. Es sind die Kommunen, in denen diese Leistungen bürgernah und verantwortlich erbracht sowie demokratisch kontrolliert werden können. Deswegen machen wir uns für den Fortbestand kommunaler Unternehmen stark, etwa bei Strom, Wasser und Nahverkehr. Dazu gehören auch der Erhalt des dreigliedrigen Bankensystems mit öffentlich-rechtlichen Sparkassen und der öffentlich-rechtliche Rundfunk.“ Damit dürfte der Privatisierungsdruck auf die Gemeinde nachlassen.
Im Wohnungsbau will die öffentliche Förderung wieder hochfahren, nachdem sich auch hier die Vorgängerregierungen weitgehend zurückgezogen hatten. Der preisgünstige Mietwohnungsbau soll im Vordergrund stehen. Der von der EU-Kommission verlangte Verkauf der LBBW-Wohnungsbestände soll an Investoren veräußert werden, die durch lange Kooperation mit den Kommunen ausgewiesen sind. Auch für Mannheim kein unwichtiges Thema. Im Wohnungsbau will die Landesregierung auf innerstädtische Baulückenkataster dringen und die Neuausweisung von Bauland stark einschränken.
Verkehrspolitisch sollen die Städte dabei unterstützt werden, Maut-Ausweichverkehre einzudämmen. Ferner will die Koalition die Verlagerung von Warenverkehr auf die Schiene und auf die zu modernisierenden Wasserstraßen forcieren. Für die Mannheimer Häfen sicherlich eine wichtige Perspektive.
Im Kulturbereich verspricht die Koalition eine gleichwertige Förderung der Kommunal- und Staatstheater – eine alte Mannheimer Forderung für das Nationaltheater. Die freien Bühnen sollen durch landesweite Förderrichtlinien Subvention erfahren.
Und am Ende muss alles bezahlt werden. Oben wurde bereits dargelegt, dass die Koalition von dem Hebesatzrecht für die Grunderwerbssteuer gebrauch machen möchte. Alles andere plant sie – da bleibt auch nichts anderes übrig – durch Bundesratsinitiativen in die Gänge zu bekommen, als da wären:
Zunächst jedoch muss die neue Landesregierung den Kassensturz veranstalten: „Nach 57 Jahren CDU-Regierung steht das Land vor einem gewaltigen Schuldenberg. Allein in der abgelaufenen Legislaturperiode wurden rund 11 Mrd. Euro zusätzliche Kredite zur Haushaltsdeckung und für die Beteiligungen an der EnBW und der LBBW aufgenommen. Die mittelfristige Finanzplanung der bisherigen Landesregierung weist für die Jahre 2011 bis 2014 eine jährliche Finanzierungslücke von 3 Mrd. Euro aus.“ Demgegenüber will die neue Landesregierung die grundgesetzliche Schuldenbremse umsetzen. „Mit einem „Finanzplan 2020“ werden wir eine für alle Ressorts verbindliche Orientierungsplanung einfuhren, um die strukturelle Nullverschuldung nachhaltig zu erreichen. Eventuelle Steuermehreinnahmen gegenüber der bisherigen Finanzplanung werden wir vorrangig zur Schließung der Deckungslücken in der bisherigen Finanzplanung verwenden. Mit einem korrespondierenden „Personalentwicklungsplan 2020“ wollen wir die personalwirtschaftlichen Voraussetzungen für einen guten und aufgabengerechten öffentlichen Landesdienst nachhaltig sichern.“ Diese rigiden Sparziele stehen im Koalitionsvertrag absolut – der Erfolg der Bundesratsinitiativen in den Sternen.
Resumé: Die grün-rote Koalition verspricht den Kommunen Vieles. Vor allem einen kräftigen Konsolidierungskurs und einen Wechsel auf einen Wechsel in Berlin.