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30. Juli 2010 Pressemitteilung, MdB Karin Binder

Energiesparlampen-Rücknahme gesetzlich regeln!

Karin Binder, MdB

Eine aktuelle Anfrage der LINKEN im Karlsruher Gemeinderat bestätigt den bundesweiten Handlungsbedarf für eine verbraucher- und kundenfreundliche Rücknahmeregelung von quecksilberhaltigen Energiesparlampen.

In der Antwort der Karlsruher Stadtverwaltung wird eine gesetzliche Rücknahmeregelung durch den Handel als "wünschenswert" bezeichnet. Die LINKE sieht sich damit in ihrer Forderungen im Bundestag nach einer gesetzlichen Rücknahmeverpflichtung von Energiesparlampen durch den Handel bestätigt.

"Das Fehlen einer solchen gesetzlichen Rücknahmeverpflichtung durch den Handel führt dazu, dass auch in Karlsruhe ein großer Anteil ausgedienter und kaputter Energiesparlampen meist im Hausmüll landet, anstatt als Sondermüll entsorgt zu werden. Nur so lassen sich die auch in der Antwort der Stadtverwaltung bestätigten geringen Rücklaufquoten bei den hiesigen öffentlichen Sammelstellen begründen", eklären die Stadträte Sabine Zürn und Niko Fostiropoulos. "Daran ändert auch nichts, dass Karlsruhe weitaus mehr Abgabestellen für Energiesparlampen eingerichtet hat, als gesetzlich vorgeschrieben."

"Wir brauchen eine eindeutige Verpflichtung des Handels und der Hersteller zur Rücknahme der Energiesparlampen. Die Bundesregierung trägt dafür die Verantwortung", so die Bundestagsabgeordnete Karin Binder. Und weiter: "Nur durch im Alltag sichtbare und gut auffindbare Rückgabemöglichkeiten wird es den Bürgerinnen und Bürger leicht gemacht quecksilberbelastete Energiesparlampen richtig zu entsorgen. Bundesregierung, Hersteller und Handel müssen ihren Widerstand aufgeben und ein herstellerseitiges und flächendeckendes Entsorgungssystem einrichten. Es kann nicht sein, dass Industrie und Privatwirtschaft wieder einmal zu Lasten der Gesellschaft und auf dem Rücken der Kommunen und der Umwelt Gewinne machen."

Erst jüngst hat die Verbraucherpolitikerin die Regierung mit einem Antrag im Bundestag (Btg. DS 17/2121) zur Einrichtung einer solchen gesetzlichen Rücknahmeverpflichtung aufgefordert.