Gesundheit ist Menschenrecht. Sie zu schützen, wiederherzustellen und dauerhaft zu sichern ist als Teil der Daseinsvorsorge eine öffentliche Aufgabe. Niemand darf auf Grund seiner sozialen Herkunft, seines Einkommens, Vermögens oder sonstiger sozialer oder persönlicher Merkmale von Gesundheitsleistungen ausgeschlossen werden. Ziel linker Gesundheitspolitik ist ein unter Beteiligung aller Betroffenen zu schaffendes Gesamtkonzept „Gesundheit in Baden- Württemberg“. Wir setzen uns ein für eine an den Menschen ausgerichtete Vorsorge, heilende Medizin und Nachsorge in öffentlicher Verantwortung und in öffentlicher Trägerschaft.
Das Gesundheitssystem in Baden-Württemberg ist jedoch heute mehr denn je von neoliberaler Politik geprägt: Statt die beste Qualität zu fördern, werden Gewinnerwartungen geweckt und Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen privatisiert. Der angeheizte Wettbewerb um „gute Risiken“ und die Bewertung eines durchschnittlichen “Marktwerts” von Kranken und Krankheiten fördert die Haltung: “Was sich nicht rechnet, wird nicht gemacht.” Dies grenzt nicht nur “unrentable” Patienten, Alte, chronisch Kranke, Arme und Behinderte aus, sondern führt auch zu einer rücksichtslosen Ausbeutung aller, die in Krankenhäusern, Polikliniken, Arztpraxen oder Pflegeeinrichtungen tätig sind. Gleichzeitig wird Leistungsabbau bei der Behandlung der Patienten betrieben.
Die Kosten, die durch medizinischen Fortschritt, Verbesserung der Gesundheitsversorgung, demographischen Wandel, aber auch durch Preistreiberei entstehenden, tragen die Versicherten weitgehend allein durch Praxisgebühren, Zuzahlungen, Beitragssteigerungen, Wegfall von Leistungen und Kopfpauschalen. Die Arbeitgeberanteile werden dagegen eingefroren.
Armut und gesundheitliche Schäden stehen in einem deutlichen Zusammenhang: Wer arm ist, muss notgedrungen ungesünder leben, hat weniger Zugang zu medizinischen Leistungen, ist viel häu?ger krank und stirbt deutlich früher. Einen besseren Gesundheitszustand der Bevölkerung zu erreichen, heißt also auch, Armut zu bekämpfen. Mit Krankheit und Not von Menschen Pro?t zu machen, widerspricht dem Grundverständnis linker Politik.
Eine Klassenmedizin darf es nicht geben. Die Gesundheitsleistungen sind am Bedarf der Menschen auszurichten und nicht einer marktgesteuerten Preisbildung zu unterwerfen. Jeder Mensch muss Zugang haben zu einer qualitativ hochwertigen und bezahlbaren Gesundheitsversorgung auf dem neuesten Stand der medizinischen Kenntnisse. Das bedeutet die Ausgestaltung des Gesundheitssystems als Solidarsystem, in das alle nach ihrer Leistungsfähigkeit einzahlen und jeder nach seinem gesundheitlichen Bedarf Leistungen erhält.
Das Land Baden-Württemberg kommt seit Jahren seiner gesetzlichen Verp?ichtung nicht nach, in den Bau von Krankenhäusern zu investieren. Ein Investitionsstau von 1,5 Milliarden Euro hat sich herausgebildet. Die fehlenden Mittel werden zum Teil von den Kommunen übernommen oder aus Mitteln für den laufenden Betrieb aufgebracht. So werden letztlich Krankenhausbauten durch den Wegfall von Personal bezahlt. Schlecht finanzierte Bauvorhaben sind zudem durch ihre Ineffzienz ein Einfallstor für den Verkauf öffentlicher Krankenhäuser an finanzstarke Klinikketten durch finanzschwache Kommunen.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst wurde im Rahmen der baden-württembergischen Verwaltungsreform erheblich geschwächt und personell reduziert, sodass er seinen Aufgaben etwa im Bereich des schulärztlichen Dienstes, des Gesundheitsunterrichts, der allgemeinen Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung und im Impfwesen kaum noch erfüllen kann.
Die Gesundheitsprävention ist deutlich auszubauen. Auch ohne ein bundesweites Präventionsgesetz kann in Baden- Württemberg viel getan werden:
Die ambulante Gesundheitsversorgung ist bedarfsgerecht auszubauen:
In der stationären Versorgung in Krankenhäusern ist die permanente Unterfinanzierung der laufenden Kosten zu beseitigen:
Der Grundsatz der Bedarfssteuerung ist im stationären Bereich gefährdet. Es sind alle Bestrebungen abzuwehren, durch selektive Verträge zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern beziehungsweise Krankenhausketten die festgestellten Fallkosten zu unterlaufen (Einkaufmodell). Dies würde eine marktwirtschaftliche Steuerung befördern. Um eine gute und wohnortnahe Gesundheitsversorgung aufrechtzuerhalten, ist die duale Finanzierung – die Krankenkassen tragen die laufenden Kosten, die Bundesländer die Investitionen – unabdingbar. Die Linke lehnt die Finanzierung aller Kosten des Gesundheitssystems durch einen Finanzträger allein – durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV), wie es geplant ist – ab. Die Einrechnung der Krankenhausinvestitionen in die Fallpauschalen lehnt DIE LINKE ab. Die Krankenhausbedarfspläne des Landes, die den Ausschlag für Investitionen geben, sind zu stärken. Dazu sind gesundheitspolitische Beiräte aus Vertreterinnen und Vertretern der Regionen, der Patientinnen und Patienten, der Beschäftigten, der Kassen und der Leistungserbringer zu bilden, die den Bedarf feststellen.
Die neun Zentren für Psychiatrie und die vier Universitätskliniken sind als Anstalten des Öffentlichen Rechts zu erhalten. Alle Bestrebungen, Zentren für Psychiatrie und die Universitätskliniken in private Trägerschaft zu überführen, sind mit Entschiedenheit abzuwehren. Das Land als Gewährsträger hat die Qualität der Universitätskliniken in Forschung, Lehre und medizinischer Versorgung zu gewährleisten. Die Autonomie von Unikliniken und Zentren für Psychiatrie ist zu stärken, Kooperationen mit umliegenden Krankenhäusern und eigene Schwerpunktbildungen sind zu fördern. Auch hier sind die nötigen Investitionen vom Land abzudecken.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst wurde durch die der baden-württembergischen Verwaltungsreform erheblich geschwächt und personell reduziert, sodass er seinen Aufgaben etwa im Bereich des schulärztlichen Dienstes, des Gesundheitsunterrichtes und der allgemeinen Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung und im Impfwesen kaum noch erfüllen kann. DIE LINKE fordert, die Leistungsfähigkeit des ÖGD wieder herzustellen, und ihm die Bewältigung seiner verantwortungsvollen Aufgaben zu ermöglichen.
Heute erreichen immer mehr Frauen und Männer das 80. Lebensjahr und sind nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben länger gesund, aktiv und autonom. Das ist eine zivilisatorische Errungenschaft und ein gesellschaftlicher Reichtum, der bewahrt und gestärkt werden muss.
DIE LINKE stellt jedoch mit Sorge fest, dass unsere Gesellschaft auf die Herausforderungen, die sich aus der niedrigen Geburtenrate, höherer Lebenserwartung und einem wachsenden Anteil alter Menschen an der Gesamtbevölkerung ergeben, nicht eingestellt ist. Wir brauchen eine andere Seniorenpolitik, damit Alter in Würde gelebt werden kann. Die menschenfeindlichen Antworten der neoliberalen Parteien bedrohen Millionen Bürgerinnen und Bürger mit Altersarmut, führen zum Absinken des Versorgungsniveaus im Alter und beschädigen auf unverantwortliche Weise den Generationenzusammenhalt. Ein immer größerer Teil der Altersvorsorge wird privatisiert und dem Kapitalmarkt überantwortet. Die Neoliberalen sind dabei, mit ihren „Reformmaßnahmen“ die umlage?nanzierte gesetzliche Rentenversicherung schrittweise zu privatisieren und die Unternehmer aus ihrer Verantwortung zu entlassen. Die fortschreitende Privatisierung in den sozialen Bereichen ist eine der Hauptursachen dafür, dass beträchtliche Teile der ?nanziellen Mittel, die für Alte, Behinderte, Kranke und P?egebedürftige bereitgestellt werden, bei diesen nicht ankommen und die Ef?zienz dieser Mittel insgesamt geschmälert wird. Diese Politik ist ungeeignet, die demographischen Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte zu bewältigen.
Im Zentrum der Seniorenpolitik der LINKEN stehen die Interessen der Seniorinnen und Senioren, die infolge der neoliberalen Politik sowie der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise zur Wahrung ihrer Rechte und Chancen der Hilfe und Unterstützung des Gemeinwesens im besonderen Maße bedürfen.
Unser Ziel ist, die Generationensolidarität zu stärken, die Gesundheitspotentiale in allen Lebensphasen zu erhöhen, das Rentensystem zukunftssicher zu machen und eine Erwerbsalterskultur zu entwickeln, die einen menschenwürdigen Übergang ins Rentenalter ermöglicht. Die Ursachen für Altersarmut müssen an der Wurzel bekämpft werden.
DIE LINKE im neuen baden-württembergischen Landtag wird mit Bundesrats-Initiativen ihre Forderungen zur Rentenpolitik in die Bundespolitik einbringen.
Die Zahl der älteren und pflegebedürftigen Menschen wird mit höherer Lebenserwartung und medizinischem Fortschritt beständig größer. In Baden-Württemberg leben etwa 90 000 Menschen in Altenpflegeheimen, 150 000 werden zu Hause von Angehörigen oder von ambulanten Pflegediensten versorgt. Eine gute und ausreichende Pflege scheitert jedoch oft an P?egerichtlinien, die eine menschenwürdige Versorgung erschweren. Der Pflegebereich ist gekennzeichnet durch miserable Arbeitsbedingungen, hunderte von Überstunden ohne Ausgleich und schlechte Bezahlung für die Beschäftigen. Das hat für viele Pflegebedürftige im Pflegeheim schwerwiegende Folgen. Mängel in der medizinischen und pflegerischen Versorgung und fehlende tagesstrukturierende Angebote bestimmen den Ablauf im Pflegeheim. Überlastung des Personals durch überbordende Bürokratie, fehlende Neueinstellungen und Repressalien für Pflegekräfte, die ihren Beruf ernst nehmen, kommen dazu. In der ambulanten Versorgung bestimmt die „Minutenpflege“ nach völlig unzureichenden zeitlichen Vorgaben den Pflegealltag. Die heutige Pflegesituation ist das Ergebnis einer gesellschaftlichen Ausgrenzung von Alten, Kranken und Sterbenden sowie einer Geringschätzung der überwiegend von Frauen geleisteten Pflegearbeit.
DIE LINKE steht für umfassende Verbesserungen in der Alten- und Krankenpflege. Der Leitgedanke in der Pflege muss sein, dass hilfebedürftige Menschen über ihre Lebensbedingungen und die angebotenen Maßnahmen so weit wie möglich selbst bestimmen können, und dass pflegende Angehörige mehr Unterstützung erhalten. Die Arbeitsbedingungen der im P?egebereich Beschäftigten müssen grundlegend verbessert werden.
Die baden-württembergische Drogenpolitik muss weg von ihrer vornehmlich diskriminierenden und bestrafenden Ausrichtung. Durch den an der Realität orientierten und akzeptierenden Ansatz der Schadensminimierung lassen sich die Probleme in diesem Bereich weitaus besser mildern, ohne hunderttausende Menschen zu kriminalisieren. DIE LINKE fordert deshalb die kostenfreie Versorgung mit THC Produkten für Menschen mit Behinderungen, die diese aus medizinischen Gründen benötigen. Da die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes eine Sache des Bundes ist, setzt sich DIE LINKE für eine entsprechende Bundesratsinitiative des Landes Baden-Württemberg ein.
Am 8. September 2010 hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil gefällt, welches das staatliche Glückspielmonopol in Frage stellt. Aus der Sicht der Landessportbünde ist dieses Urteil problematisch, da die Mittel aus staatlichen Sportwetten und Lotterien eine tragende Säule der Finanzierung des Breitensports darstellen.
Dass der Gerichtshof ausgerechnet beim harmlosen Lottospiel das Problem mangelnder Suchtprävention in den Vordergrund stellt, überrascht. Denn gerade beim Automatenspiel, von dem eine wesentlich höhere Suchtgefährdung ausgeht, hat die große Koalition 2006 erhebliche Liberalisierungen zugelassen. So wurden die Gewinnmöglichkeiten deutlich erhöht, die zulässige Automatenzahl pro Spielhalle erweitert und die Spielfrequenz verdichtet. Rund 80 Prozent aller behandlungsbedürftigen Spielsüchtigen sind Automatenspieler. Daraus folgt, dass gewerbliches Automatenspiel reguliert werden muss. Die Belange des Spielerschutzes sind gleichwertig neben die wirtschaftlichen Interessen zu stellen. Aktuell ist hier politisches Handeln der Bundesregierung und der einzelnen Länder gefordert.
DIE LINKE setzt sich im Landtag von Baden-Württemberg dafür ein, die Voraussetzungen zu schaffen, dass der gemeinwohlorientierte Glückspielvertrag weitergeführt werden kann. Ausschließlich staatlich organisiertes Glückspiel kann erhalten bleiben, wenn die Suchtprävention verstärkt, der Spielerschutz verbessert, der gesetzlich vorgeschriebene Jugendschutz in der Praxis strikter eingehalten und die im Glückspielbereich auftretende Kriminalität systematischer als bislang verfolgt wird.