Berichte

Wahlgesetz muss an Corona-Bedingung angepasst werden

Mitte August werden wir gemeinsam mit den FREIEN WÄHLERN, der Piratenpartei, der ödp und Die PARTEI eine Klage in Form eines Organstreitverfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof stellen. Wir wehren uns gemeinsam gegen unfaire Zulassungshürden zur Landtagswahl 2021. Am 29.07. haben wir daher zu einer Landespressekonferenz im Bürger- und Medienzentrum im Stuttgarter Landtag eingeladen. Unsere Landesgeschäftsführerin Claudia Haydt stellte auf der Pressekonferenz unsere Forderungen vor.

In keinem anderen Bundesland müssen so viele Unterschriften gesammelt werden wie in Baden-Württemberg, um zur Landtagswahl zugelassen zu werden. Unter den pandemiebedingten Einschränkungen und durch das weiterhin hohe Infektionsrisiko sind die bisher nötigen 150 Unterstützungsunterschriften pro Wahlkreis nicht akzeptabel. Insgesamt muss also jede Partei, die bislang nicht im Landtag vertreten ist, 10.500 Unterschriften landesweit einreichen. Die Anzahl der Kontakte die nötig sind um diese Menge an Unterschriften zu bekommen, sind um ein vielfaches höher. Die Vorbereitung zu Landtagswahl mit 100.000 zusätzlichen Sozialkontakten birgt daher die konkrete Gefahr zu einem „Superspreader“ Ereignis zu werden. Wir fordern, dass maximal 50 Unterschriften pro Wahlkreis nötig sind und ergänzend eine digitale Unterschriftensammlung ermöglicht wird. Obwohl die an der Klage beteiligten Parteien frühzeitig das Gespräch mit dem Innenministerium gesucht haben, zeigt dieses keinerlei Gesprächsbereitschaft. Für DIE LINKE. Baden-Württemberg hatte sich Bernd Riexinger Anfang Juni mit einem Brief an Innenminister Thomas Strobl mit der Bitte um einen Gesprächstermin gewendet. Diese Bitte blieb bisher unbeantwortet. Strobl teilte stattdessen in einem langen Brief lapidar mit, wir hätten ja noch bis Januar Zeit die Unterschriften zu sammeln.

Claudia Haydt betonte auf der Landespressekonferenz, dass das Landtagswahlgesetz unter Corona-Bedingungen eine Einschränkung sowohl des passiven als auch des aktiven Wahlrechts darstellt. Die Chancengleichheit bei der Wahl antreten zu können, wird durch die hohe Anzahl von Unterstützungsunterschriften untergraben. Andere Bundesländer haben ihr Wahlrecht bereits angepasst, um Corona nicht auch zu einer Gefahr für die Demokratie werden zu lassen. Die Landesregierung in Baden-Württemberg bewegt sich bisher allerdings keinen Millimeter. Wir sehen uns daher gezwungen den Rechtsweg einzuschlagen und hoffen, dass das Verfassungsgericht in einem Eilverfahren für die Demokratie und unsere Gesundheit entscheidet.