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„Das KIT verfolgt im Rahmen seiner Aufgaben ausschließlich friedliche Zwecke.“ - Brechen SPD und Grüne auch dieses Wahlversprechen!"

DIE LINKE.Baden-Württemberg fordert SPD und Grüne auf, ihre Wahlversprechen einzuhalten und Forschung in Baden-Württemberg nur für zivile und friedliche Zwecke zuzulassen. Im Zuge der Novellierung des Landeshochschulgesetzes 2012 ist eine gesetzliche, landesweite Zivilklausel für alle Hochschulen in Baden-Württemberg einzuführen. Eine verbindliche Zivilklausel ist im Vorfeld der Novellierung des Landeshochschulgesetzes eine in das KIT-Weiterentwicklungsgesetz einzubringen.

Wissenschaft und Forschung müssen in öffentlicher Verantwortung stehen, müssen dem Gemeinwohl verpflichtet sein. Sowohl das Verteidigungsministerium als auch die Rüstungsindustrie versuchen zunehmend auf die Inhalte der Forschung an den Hochschulen Einfluss zu nehmen. Dies widerspricht einer Wissenschaft in öffentlicher Verantwortung. Es darf nicht Aufgabe der Hochschulen sein, für militärische Zwecke zu forschen. Deshalb muss gesetzlich geregelt werden, dass die Forschung an den Hochschulen in Baden-Württemberg ausschließlich friedlichen und zivilen Zwecken dient.

SPD und Grüne haben noch im Landtagswahlkampf gefordert, an allen baden-württembergischen Hochschulen Forschung ausschließlich für friedliche Zwecke zuzulassen. Nach der Regierungsübernahme jedoch konnten Kretschmann & Co. offensichtlich dem Druck der Rüstungsindustrie nicht standhalten und haben nun die Position der alten, CDU-geführten Landesregierung übernommen.

Im Juni 2009 wurde per Landesgesetz die Zusammenlegung der Universität Karlsruhe und des Forschungszentrums Karlsruhe (FZK) zu einer neuartigen Körperschaft öffentlichen Rechts, dem Karlsruhe Institut für Technologie (KIT), beschlossen. Das FZK hat seit seiner Gründung einen Ausschluss jeglicher Forschung für militärische Zwecke in seiner Satzung verankert, während die alte Universität einer solchen Bindung nicht unterlag. Bei der Zusammenlegung stellte sich die Frage, ob für das KIT auch eine solche Zivilklausel gelten solle. Entweder hätte die Friedensbindung auf das ganze KIT ausgeweitet werden müssen, oder für das FZK gestrichen werden müssen. Die CDU-geführte Landesregierung vertrat offensiv letztere Variante, wohingegen sich Gewerkschaften, die Studierendenschaft und Friedensgruppen für erstere Variante aussprachen. Auf Druck der Bundesregierung wurde 2009 zunächst eine Teil-Zivilklausel in das KIT-Errichtungsgesetz geschrieben.

Noch kurz vor der Landtagswahl hatten die damaligen Oppositionsparteien SPD und Grüne im Landtag einen Gesetzentwurf zur Einführung einer gesetzlichen Zivilklausel („Das KIT verfolgt im Rahmen seiner Aufgaben ausschließlich friedliche Zwecke.“) eingebracht. Dieser scheiterte jedoch an den damaligen Mehrheiten. Die Grünen forderten in ihrem Wahlprogramm: „Die Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen des Landes sollen ausschließlich friedliche Zwecke verfolgen. Um dies deutlich zu machen, befürworten wir die Einführung von Zivilklauseln in den Satzungen aller solcher Einrichtungen."

Die SPD hatte mit folgender Formulierung Wahlkampf gemacht: „Die Forschung in Baden-Württemberg soll ausschließlich friedlichen Zwecken dienen.“ Ein Appell für die Einführung einer Zivilklausel trug u.a. die Unterschrift von Nils Schmid, Theresia Bauer und Winfried Kretschmann.

Nach dem Regierungswechsel änderten sich jedoch die Positionen von SPD und Grünen, allen voran die von Ministerpräsident Kretschmann und Wissenschaftsministerin Bauer. Diese argumentieren nun wie vordem die CDU: Die Zivilklausel würde die grundgesetzlich geschützte Freiheit von Forschung und Lehre beeinträchtigen. Ein von den Gewerkschaften ver.di und GEW in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigte die Konformität von Grundgesetz und Zivilklausel, so wie es auch gegen die bereits existierenden Zivilklauseln an der Universität Tübingen und der Universität Bremen nichts auszusetzen gibt. Die Landesregierung hat bis heute zu diesen Widersprüchlichkeiten nicht Stellung genommen. Allerdings wird von Abgeordneten der Regierungsfraktionen sowie von der Landesregierung kolportiert, das von den Gewerkschaften in Auftrag gegebene Gutachten sei fehlerhaft, was an keiner Stelle der Wahrheit entspricht.

Ein Zeichen gegen Militarismus an Schulen und den Ausverkauf von Bildung setzen:

Kooperation zwischen Unternehmen, Bundeswehr und öffentlichen Bildungseinrichtungen verbieten und Zivilklausel in die Landesverfassung!

Der Landesparteitag spricht sich gegen sämtliche Kooperation zwischen Bildungseinrichtungen und Unternehmen aus. Insbesondere fordert DIE LINKE. Baden-Württemberg die sofortige Rücknahme der unter der schwarz-gelben Landesregierung zustande gekommenen „Vereinbarung über Bildungspartnerschaften zwischen Schulen und Unternehmen“ und der Kooperationsvereinbarung zwischen Bundeswehr und Kultusministerium.

Insbesondere unterstützt der Landesverband die Aktion „Schulfrei für die Bundeswehr“ und ruft die KVs auf, sich an der bundesweiten Aktionswoche vom 24. bis zum 29. September 2012 zu beteiligen.

Mit Blick auf die derzeitige Hochschulpolitik fordern wir die Verankerung einer lückenlosen Zivilklausel in der Landesverfassung.