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Keine Kassenleistung für Entfernung von extremen Haarwuchs

Trans Frauen und Frauen, die von extremem „Hirsutismus“ betroffen sind, können unter sehr starkem Bartwuchs leiden. Die Krankenversicherungen weigern sich, den Betroffenen die Kosten für die dauerhafte Baarthaarentfernung mittels Nadelepilation zu erstatten. 

“Ein Anspruch, der nur auf dem Papier, nicht aber in der Realität existiert, ist ein eklatantes Systemversagen", kommentiert Ellena Schumacher Koelsch, Landesvorstandsmitglied und designierte Spitzenkandidatin der Linken zur Landtagswahl, den Missstand, dass Frauen trotz medizinischer Indikation in Baden-Württemberg faktisch keine Möglichkeit haben, bei sehr starkem Bartwuchs eine Haarentfernung so durchführen zu lassen, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt. "In Baden-Württemberg bietet kein einziger Vertragsarzt mehr die Methode der Nadelepilation an. Folglich haben die Betroffenen gar keine Möglichkeit, sich die Leistung zu beschaffen. Weil es sich wirtschaftlich nicht lohnt, werden die Behandlungen in Arztpraxen nicht angeboten.”

Hintergrund ist, dass Krankenkassen die Kosten für eine Nadelepilation nur dann erstatten müssen, wenn diese in einer Arztpraxis durchgeführt wird. Allerdings bietet im ganzen Flächenland Baden-Württemberg keine einzige Arztpraxis mehr die Leistung an. Betroffene sind vor allem trans Frauen und Frauen, die unter sehr starkem Haarwuchs, sogenanntem Hirsutismus, leiden. Die Nadelepilation wird in Baden-Württemberg nur noch von Kosmetiker*innen durchgeführt. Betroffene können dies aber nicht als Kassenleistung in Anspruch nehmen. Alternativ kann sehr starker Haarwuchs auch durch Laserepilation entfernt werden. Diese Methode schlägt allerdings nicht bei allen Frauen an. Und während diese Behandlung von einigen Arztpraxen in Baden-Württemberg angeboten wird, gibt es laut Betroffenen Wartezeiten von vielen Monaten, wenn eine Praxis nicht wegen Überlastung Neuzugänge komplett verweigert.

„Besonders brisant ist, dass es anscheinend gängige Praxis war bis im Jahr 2020, dass die Krankenkassen wegen Systemversagen die Nadelepilation bei der Kosmetik bezahlten. Das Bundessozialgericht verlangte hierzu in 2020 eine Neuregelung der Abrechnung. Anstatt einer Neuregelung war das Ergebnis ein wohl einzigartiger, spontaner katastrophaler Wegfall einer Kassenleistung Deutschland-weit, ohne Vorwarnung oder Auswege für Betroffene“, sagt Ellena Schumacher Koelsch.

"Wir fordern die Landesregierung auf, bei Kassen und Ärzteverbänden darauf hinzuwirken, dass eine schnelle und pragmatische Lösung für die Betroffenen geschaffen wird. Das Schweigen der politisch Verantwortlichen in diesem Land spricht Bände bei einem Problem, das Frauen betrifft. Es entlarvt den feministischen Anstrich, mit dem sich die Landesregierung schmücken will, als reine Worthülsen. Darüber hinaus erwarte ich von der Landesregierung, dass sie sich im Bund dafür einsetzt, dass alle Kosten einer Transitionsbehandlung übernommen werden. Die Betroffenen brauchen hier endlich eine Kassenärztliche Vereinbarung und dürfen mit den Kosten nicht alleine gelassen werden“, so Koelsch abschließend.