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Baden-Württemberg plant Abschiebung nach Afghanistan

Laut Informationen des Sächsischen Flüchtlingsrats sollen zwischen Kalenderwoche 26 und 28 über 40 Menschen nach Afghanistan abgeschoben werden – einer von ihnen ist Herr I., er wird in der Abschiebehaft Pforzheim festgehalten. Die Linke Baden-Württemberg verurteilt die geplante Sammelabschiebung aufs Schärfste.

„Die Bundesregierung will Menschen um jeden Preis in ein Land abschieben, das sie selbst als gefährlich einstuft – das ist nicht nur heuchlerisch, sondern zutiefst unmenschlich“, erklärt Sahra Mirow, Landessprecherin der Linken Baden-Württemberg und Mitglied des Bundestags. „Diese Abschiebepolitik ist Ausdruck einer kalten, antisozialen und rassistischen Haltung, die Menschenrechte mit Füßen tritt. Ich fordere: Keine Abschiebung nach Afghanistan – nicht heute, nicht morgen, niemals!“

Herr I. floh bereits 2004 als Kind aus Afghanistan in den Iran und kam 2015 als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland. Er hat sich in Baden-Württemberg ein Leben aufgebaut. Afghanistan steht vor dem humanitären Kollaps. Angesichts der stark ansteigenden Arbeitslosenrate, einer zusammengebrochenen Gesundheitsversorgung und rückläufigen Auslandshilfen müssen alle, die zurückkehren, ums Überleben kämpfen. Deutsche Behörden sind sich dessen zweifellos bewusst. Und dennoch zwingen sie afghanische Geflüchtete, nach Afghanistan zurückzukehren.

„Herr I. ist Teil unserer Gesellschaft und verdient Schutz und Solidarität – keine Knastzelle und keine Deportation!“, betont Luigi Pantisano, Mitglied des Bundestags weiter. „Ich verurteile die mutmaßliche Polizeigewalt und rassistische Diskriminierung, von denen Herr I. berichtet. Das ist ein Skandal und muss aufgearbeitet werden. Wir fordern einen sofortigen Abschiebestopp nach Afghanistan, die Fleilassung von Herrn I. aus der Abschiebehaft in Pforzheim und eine menschenrechtsbasierte, solidarische Asylpolitik statt Abschreckung und Repression.“

Die Rückführungen, Ausweisungen und Abschiebungen von Afghan*innen könnten eine Verletzung der Verpflichtungen Deutschlands nach der UN-Antifolterkonvention und dem Völkergewohnheitsrecht darstellen. Danach sind Zurückweisungen sowie Zwangsrückführungen an Orte verboten, wo es stichhaltige Gründe für die Annahme gibt, dass die betroffenen Menschen davon bedroht sind, verfolgt, gefoltert oder anderweitig misshandelt zu werden, oder wenn ihr Leben in Gefahr ist. Deutschland bringt Afghan*innen in Gefahr , wenn sie sie nach Afghanistan abschiebt.

Mirow abschließend: „Wer Menschen in Kriegs- und Krisengebiete abschiebt, bricht mit den Grundwerten einer humanen Gesellschaft. Wir stellen uns dieser Politik entschlossen entgegen – im Parlament, auf der Straße und in jeder Öffentlichkeit!“