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Wahlanfechtung der Landtagswahl angekündigt, falls Wahlgesetz nicht an Corona-Bedingungen angepasst wird

LandespolitikMeldungPressemitteilungLandesgruppeMdB Bernd Riexinger

Die Landesgruppe der LINKEN Bundestagsabgeordneten aus Baden-Württemberg hat heute die Landesregierung in Stuttgart um einen Gesprächstermin gebeten. Wegen der Corona- Einschränkungen fordern sie eine Änderung des Landtagswahlgesetzes rechtzeitig vor der Landtagswahl am 14. März 2021. Dazu erklärte der Parteivorsitzende und baden-württembergische Bundestagsabgeordnete der Linken, Bernd Riexinger: „Werden die Zulassungsbedingungen zur Landtagswahl für die noch nicht im Landtag vertretenen Parteien unter Corona-Bedingungen nicht deutlich erleichtert, droht eine Wahlanfechtung.“ Denn Baden-Württemberg verlange bislang von allen Bundesländern die mit Abstand höchste Zahl an Unterstützungsunterschriften für eine landesweite Wahlzulassung. So viele Unterschriften seien unter Corona-Bedingungen aber nur ganz schwer zu sammeln, zumal durch das Versammlungsverbot inzwischen schon viele Monate möglicher Sammelzeit verloren gegangen seien. Das sei eine massive Benachteiligung von noch nicht im Landtag vertretenen Parteien, die so in keinem anderen Bundesland gegeben sei.

In Baden-Württemberg sind für eine landesweite Wahlzulassung zur Landtagswahl bislang mindestens 10.500 Unterschriften zu sammeln (je 150 aus 70 Wahlkreisen). Diese Regelung ist ein Baden-Württembergischer Sonderweg. In allen anderen Bundesländern muss die Linke hingegen keine einzige Unterschrift für die Zulassung zu einer Landtagswahl sammeln. Denn dort sind entweder alle im Bundestag vertretenen Parteien automatisch von der Unterschriftensammlung für Landtagswahlen befreit (alle Bundesländer nur mit Ausnahme von Baden-Württemberg, Bayern und Hessen), oder die Befreiung von der Unterschriftensammlung gilt bereits für alle Parteien mit mindestens 1,25 % Stimmenanteil bei der letzten Landtagswahl (Bayern), oder die Linke ist ohnehin schon im Landtag vertreten (Hessen).

Für nicht im Bundestag vertretene kleinere Parteien sind in keinem anderen Bundesland mehr als 2040 Unterschriften für die landesweite Zulassung zu einer Landtagswahl notwendig. Deshalb seien bereits die unter normalen Bedingungen in Baden-Württemberg geforderten 10.500 Unterstützungs-unterschriften schon unverhältnismäßig hoch, stellte die baden-württembergische Bundestagsgruppe der Linken fest. Unter den massiven Einschränkungen von Corona sei dies so nicht mehr hinnehmbar. Deshalb behalte man sich rechtliche Schritte vor, falls die Landesregierung nicht zu Kompromissen bereit sei.

Der Landessprecher der Partei DIE LINKE in Baden-Württemberg, Dirk Spöri, ergänzt: „Die Linke fordert, die in fast allen anderen Bundesländern übliche Befreiung von Bundestagsparteien für Unterschriftensammlungen zu Landtagswahlen auch endlich in Baden-Württemberg einzuführen.“ Für alle anderen noch nicht im Landtag vertretenen Parteien solle das in allen Flächen-Bundesländern übliche landesweite Unterschriftenquorum von 1000 (z.B. Nordrhein-Westfalen, Hessen) bis 2000 (z.B. Niedersachsen, Rheinland-Pfalz) Unterschriften gelten. Diese Unterschriften sollten, so wie in anderen Bundesländern auch, im gesamten Wahlgebiet gesammelt und bei der Landeswahlleiterin eingereicht werden können, nicht mehr gesondert nach 70 Wahlkreisen bei den Kreiswahlleitern, was auch eine erhebliche bürokratische Entlastung für die Wahlorgane darstelle.