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Novellierung des Landesgleichstellungsgetz
Seit 20. April 2005 gibt es in Baden-Württemberg ein Landesgleichstellungsgesetz. Schon bei seiner Verabschiedung wurde es von einigen Parteien (Linkspartei, Grüne) und von vielen Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen als unzureichend abgelehnt. So sind viele Bestimmungen als "Kann-Bestimmungen" formuliert, beziehungsweise die Barrierefreiheit betreffend können diese durch die Landesbauordnung (Kostenvorbehalt) untergraben werden.
Schon für das Jahr 2007 hat die Landesregierung eine Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes in Aussicht gestellt. Bis heute, 5.Mai 2008, ist nichts geschehen.
Aus diesem Grund führen wir in Zusammenarbeit mit mehreren Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen eine Unterschriftensammlung zur Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes durch. Wir fordern die gesetzliche Verankerung von kommunalen Behindertenbeauftragten, bei der Ernennung müssen die örtlichen Behindertengruppen - und Organisationen ein Mitspracherecht erhalten. Außerdem müssen alle Regelungen, die auf die Landesbauordnung (Kostenvorbehalt) verweisen, aus dem Landesgleichstellungsgesetz entfernt werden.
Stephan Lorent, Sprecherrat Landesarbeitsgemeinschaft "Selbstbestimmte Behindertenpolitik"; Mömpelgarderweg 4,72072 Tübingen