2. Gute Bildung für alle – Fördern statt Ausgrenzen

Das Bildungswesen in Baden-Württemberg befindet sich im Umbruch. Die Schul- und Ausbildungszeiten wurden verkürzt, Zeit- und Leistungsdruck enorm erhöht, Schulen geschlossen und die soziale Auslese vom Kindergartenalter an verschärft. CDU und FDP schafften die Chancengleichheit faktisch ab.

Sie fördern Eliteschulen, staatliche Schulen lassen sie ausbluten. Unter dem Deckmantel der Begabtenförderung hängt es wieder vom Geldbeutel der Eltern ab, welche Kinder die besseren Bildungs- und Startchancen bekommen.

Bildung ist die Grundlage für die Zukunft unse­rer Gesellschaft. Diese Zukunft setzt aufs Spiel, wer die arbeitenden Menschen, die unseren gesellschaftlichen Reich­tum erwirtschaften, von der Bildung ausschließt.

Bildung ist für DIE LINKE eine zentrale Voraussetzung für Selbstbestimmung und individuelle Gestaltung des Lebens sowie für ein verantwortliches, solidarisches Miteinander in einer demokratischen Gesellschaft. Bildung eröffnet Wege für die persönliche Entwicklung eines Menschen und für berufliche Perspektiven. Bildung ist die Grundlage für die Zukunft unserer Gesellschaft und muss allen Menschen frei und in gleichem Maße zugänglich sein.

Die LINKE tritt für eine grundlegende Wende in der Bildungspolitik ein. Sie steht für ein Bildungssystem, das alle Kinder unabhängig von Herkunft, sozialem Status, Religionszugehörigkeit oder körperlicher und geistiger Leistungsfähigkeit einbezieht und das jedes Kind individuell ohne Konkurrenz- und Leistungsdruck fördert. Dieses Bildungssystem muss bei der frühkindlichen Bildung beginnen, in Schule, Hochschule, beruflicher Bildung und Weiterbildung fortgesetzt werden und in allen Bereichen gebührenfrei sein.

Gute Kitas braucht das Land!

Mit dem Begriff „Kinderland Baden-Württemberg“ gaukelt uns die Landesregierung eine Idylle vor. Auch in unserem reichen Musterländle bedeutet Kinderwunsch erhöhtes Armutsrisiko. Besonders dramatisch ist die Lage für alleiner­ziehende Mütter und Väter. Fehlende Krippenplätze oder un?exible Öffnungszeiten behindern eine armutsfeste Erwerbstätigkeit.

Eine gute frühkindliche Bildung ist der Schlüssel zu einer positiven Lernentwicklung und kann Benachteiligungen  wie beispielsweise Sprachde?ziten bei Kindern entgegenwirken. Dazu müssen jedoch Diagnose und Förderung durch gut ausgebildete Erzieherinnen Teil der Kindergartenarbeit werden. Die interkulturelle Fortbildung der Erzieherinnen und Erzieher und eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern fördert Migrantenkinder und verbessert ihre Mitwirkungs­- und Entwicklungsmöglichkeiten von Anfang an. Ebenso müssen alle Kinder mit Behinde­rung  einbezogen werden.

Kinder, die eine Krippe besuchen, haben bessere Bildungschancen. Wenn die Kinder schon vor dem dritten Lebensjahr eine Krippe besuchten, schnellte der Anteil von Gymnasiasten unter den Migrantenkindern von 17,2 Prozent auf 26,8 Prozent. Bei Kindern, deren Eltern eine Hauptschule besucht hatten, stieg der Prozentsatz von 11,2 Prozent auf 20,4 Prozent  (Bertelsmann-Studie 2008).

DIE LINKE Baden-Württemberg fordert:

  • Die Kleinkindbetreuung muss entsprechend dem Bundes-Kinderförderungsgesetz vom April 2008 bis zum Jahr 2013 planmäßig und ohne Abstriche ausgebaut werden. In Großstädten, wo häufig ein Bedarf an Kinderbetreuung besteht, der über der festgelegten Betreuungsquote liegt, sind darüber hinausgehende Kapazitäten zu schaffen.
  • Auf kommunaler Ebene ist nach dem Vorbild der Stadt Dormagen eine diskriminierungsfreie soziale Präventionskette (als Präventionsmaßnahme) ab Schwangerschaft/Geburt in den Großstädten Baden-Württembergs für alle Kinder zu entwickeln und einzurichten.
  • Der Besuch des Kindergartens muss gebührenfrei sein. Kitas müssen als Bildungseinrichtung anerkannt und als solche vom Land finanziert werden. In einem ersten Schritt streben wir zudem an, dass Bund, Land und Kommunen die Kosten zu je einem Drittel tragen. Wir lehnen jede Gebührenerhöhung ab.
  • Die Öffnungszeiten der Kitas müssen sich nach dem Bedarf der Eltern richten. Das darf weder zulasten von  Kindergartenplätzen gehen noch die Arbeitsbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher verschlechtern.
  • Die Kita-Gruppen müssen verkleinert werden, um eine wirklich kindgerechte Betreuung zu gewährleisten und  Erzieherinnen und Erzieher zu entlasten. Ziel ist ein Betreuungsschlüssel von mindestens eins zu neun für Drei- bis Sechsjährige, von mindestens  eins zu vier für unter Dreijährige. Eine ausreichende Vorbereitungszeit ist einzuplanen.
  • Das Personal muss durch Studium und Weiterbildung umfassend qualifiziert werden und interkulturelle und sonderpädagogische Kompetenzen erwerben. Das gilt besonders für die Sprachförderung in Kitas, aber auch für die Förderung von Sozialverhalten, Bewegung, Feinmotorik, Kreativität und Denkfähigkeit sowie die Früherkennung von Gewalt gegen Kinder.
  • Für alle Kinder mit sprachlichen Defiziten muss es ausreichende Sprachförderangebote geben. Die Mehrsprachigkeit von Kindern mit Migrationshintergrund ist eine Chance und muss gefördert werden.
  • Kinder mit und ohne Behinderungen sollen gemeinsam betreut und gefördert werden. Dazu bedarf es außer barrierefreier Räumlichkeiten auch sonderpädagogischer Begleitung und Beratung im Gruppenalltag und für die Erzieher/innen und Eltern. Bei Bedarf werden dem Kind mit Behinderungen speziell ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher zur Seite gestellt.

Schule: Gemeinsam lernen – bessere Chancen für alle

In kaum einem Industrieland bestimmt die soziale Herkunft so stark über den Bildungserfolg wie hierzulande. Je früher Kinder auf unterschiedliche Schularten verteilt werden, desto schärfer greift die soziale Auslese. Die frühe  Selektion ab der 4. Klasse verbaut Kindern mit Migrationshintergrund, Kindern mit Behinderungen und Kindern aus so genannten bildungsfernen Schichten meistens die Chance auf  höherwertige Bildungsabschlüsse.

Die Bildungspolitik in Baden-Württemberg ist dadurch geprägt, dass CDU und FDP ihre besser verdienende Klientel bevorzugen. Das sture Festhalten der CDU-FDP-Landesregierung am dreigliedrigen Schulsystem bewirkt ein bildungspolitisches und gesellschaftliches Desaster. Ihre Bildungspolitik gefährdet den sozialen Zusammenhalt und die Grundlagen der Demokratie, sie macht Kinder zu Außenseitern und sie macht Kinder arm, sie macht Kinder krank, setzt Eltern unter Druck und vergiftet das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern.

Kinder aus armen Familien können immer weniger an Ausflügen und Schullandheimaufenthalten sowie am gemeinsamen Mittagessen in der Schulmensa teilnehmen. Unser Bildungssystem züchtet Ellenbogenmentalität und Überheblichkeit bei den „Gewinnern“, während die „Verlierer“ nicht selten durch problematisches Verhalten auffällig werden. Die andauernden Proteste von Schülern, Eltern und Lehrern zeigen eine zunehmende Unzufriedenheit und eine steigende Bereitschaft, sich für Veränderungen einzusetzen. Dadurch vergrößert sich die Chance, das bestehende selektive Bildungssystem grundlegend zu verändern.

Das Land hat bei der Förderung der Kinder von Migrantinnen und Migranten versagt, denn die Leistungsunterschiede steigen während der Schulzeit noch an. Während die Landesregierung von Integration spricht, macht sie die Hauptschule zunehmend zur Restschule für ausländische Jugendliche. Da einerseits der Bedarf an ungelernten Arbeitskräften sinkt und andererseits nur ein Viertel der Migrantinnen und Migranten eine Lehre antreten kann, ist das eine Bankrotterklärung der Bildungspolitik. Menschenrechte werden verletzt und Zukunftschancen Baden-Württembergs werden verspielt.

Eine Bestandsaufnahme:

Grundschule

Obwohl die Grundschule eine im Kern gut funktionierende Gemeinschaftsschule mit hervorragenden pädagogischen  Ansätzen ist, steht sie zunehmend unter Selektionsdruck durch die verbindliche Schulartenzuordnung. Depressionen, Ängste, Selbstverletzungen und andere psychische Auffälligkeiten nehmen massiv zu. Das Sortieren der Kinder in der 4. Klasse verschlechtert das Klima von der ersten Klasse an. Es schafft Ausgrenzung und Auslese von Anfang an, wenn Kinder mit Defiziten nicht gefördert werden. Der zunehmende Druck nimmt den Kindern die Lernfreude und die Kindheit und den Eltern die Freude an Kindern. Er verstößt gegen die Menschenwürde und verletzt Menschenrechte.

Hauptschule und Werkrealschule

Drastisch abnehmende Schülerzahlen zeigen, dass die Hauptschule in der Bevölkerung auf immer weniger Zustimmung stößt. Sie wird zunehmend zu einer Restschule für Kinder mit Migrationshintergrund und solchen aus sozial benachteiligten Schichten. Häufig haben Absolventen und Absolventinnen der Hauptschule auf dem Ausbildungsmarkt keine Chance. Auch die Einführung der neuen Werkrealschule ändert an dieser Benachteiligung nichts: Werkrealschulen machen aus dem dreigliedrigen ein viergliedriges Bildungssystem. Der Abschluss ist mit demjenigen an einer normalen Realschule nicht vergleichbar, verringert aber die Chancen von Hauptschülern noch weiter, in eine Berufsausbildung zu kommen. Ein Werkrealschulabschluss ist dann allenfalls ein „Hauptschulabschluss erster Klasse“. Da Werkrealschulen zwingend zweizügig sein müssen, werden im Lande viele kleine Hauptschulen geschlossen. Hierdurch verlieren selbst große Gemeinden einen wichtigen Teil ihrer kulturellen Identität und ihrer Attraktivität für junge Familien. Durch das Schulsterben auf dem Lande werden Schulwege länger. Dadurch entstehen unnötige Belastungen für die Schülerinnen und Schüler, für die Umwelt, für die öffentliche Hand und für den Geldbeutel der Eltern.

Realschule

Die Realschule leidet zunehmend unter schlechten Lernbedingungen, die gekennzeichnet sind durch große Klassen und wenig externe Unterstützung. Sie muss immer mehr die Rolle der bisherigen Hauptschule übernehmen. In den  Städten steigt die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund stark an, ohne dass es Fördermöglichkeiten gibt. Wir meinen: Die Förderung muss sich nach dem Bedarf und nicht nach der Schulart richten.

Gymnasium

Die Verkürzung der gymnasialen Schulzeit um ein Jahr während der Unterstufe führte zu einer massiven zeitlichen und inhaltlichen Überlastung von Schülern, Lehrkräften und Eltern. In der Oberstufe geht es um Spitzennoten, um  Studienplätze zu erreichen. Auch die Eltern geraten unter Druck, sie müssen zunehmend Zeit als Nachhilfelehrer, Geld für Nachhilfe, Privatschulen, Zusatzkosten und Fahrkosten investieren.

Sonderschulen

In Baden-Württemberg gibt es neun verschiedene Sonderschularten nach Behinderungen sortiert, mit derzeit über 50 000 Schülerinnen und Schülern. Von ihnen erhalten rund 70 Prozent keinen Schulabschluss. Dies führt zu einer Stigmatisierung, die sich auf das ganze Leben auswirkt. Damit ist Baden-Württemberg Schlusslicht in der Bundesrepublik Deutschland, erst recht im europäischen Vergleich.

Berufliche Schulen

Im Jahr 2009 fielen an den beruflichen Schulen im Schnitt 4,6 Prozent der Unterrichtsstunden aus, in einzelnen Schulen sogar bis zu 20 Prozent. An keiner anderen Schulart ist der Unterrichtsausfall so groß. Es gibt viel zu wenig  Förderung und Schulsozialarbeit. Dies führt zu hohen Abbrecher- und Durchfallquoten. Zudem steigt die Nachfrage nach Plätzen an beru?ichen Gymnasien. Hier müssen im Sinn der Chancengleichheit dringend mehr Klassen eingerichtet werden.

Auswirkungen des dreigliedrigen Schulsystems

Das dreigliedrige Schulsystem setzt wenig Anreize, Schüler individuell zu fördern, und verhindert den für die Bildung wichtigen soziokulturellen Austausch. Wer den Anforderungen nicht gerecht wird, dem wird häufig der Wechsel an eine andere Schulart nahegelegt, die zu einem geringerwertigen Bildungsabschluss führt. Dieses Abschieben auf niedrigere Schularten hat unter anderem auch dazu geführt, dass heute 22 Prozent mehr Schüler eine Sonderschule besuchen als noch im Jahr 1990.

Dieser Abstieg betrifft insbesondere sozial Benachteiligte und Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund. Ihnen fehlt zudem im Elternhaus häufig der finanzielle Background, um diese Benachteiligungen durch Nachhilfeunterricht abzumildern. Kinder, die schon in ihrer Schulzeit den sozialen Abstieg erleben müssen, verlieren den Glauben an sich selbst. Zudem fehlen ihnen positive Vorbilder in Form von leistungsstarken und leistungsbereiten Mitschülerinnen und Mitschülern. Solche positiven Vorbilder könnten sie am ehesten unter den Schülern finden, die das jetzige Gymnasium besuchen.

Wir fordern:

  • Mehr Lehrer und Lehrerinnen und eine echte Krankheitsreserve von mindestens fünf Prozent;
  • eine vom Land finanzierte Ausstattung der Berufsschulen, die mit der technologischen Entwicklung Schritt hält;
  • eine neue Förderstruktur durch individuelle Förderpläne und Schulsozialarbeit;
  • Fremdsprachenunterricht auch für alle Teilzeitberufsschüler;
  • den Rechtsanspruch auf einen Platz an einem wohnortnahen beruflichen Gymnasium.

Wofür DIE LINKE steht:

Eine Schule ohne Angst

DIE LINKE tritt für eine Gemeinschaftsschule ein, die Spaß macht. Sie soll Neugier und Motivation wecken und Schülerinnen und Schüler zu Kritikfähigkeit und starken Persönlichkeiten erziehen, indem sie individuelle Förderung und Wertschätzung erhalten. In einer solchen inklusiven Gemeinschaftsschule können alle Schülerinnen und Schüler, auch mit Lern-, Körper-, Sinnes- und psychischen (sozialen) Behinderungen, bis zum 10. Schuljahr gemeinsam ohne Noten und Selektionsdruck lernen.

Soziale Schulen

In sozialen Schulen erleben Schülerinnen und Schüler Gemeinschaft und erlernen die Übernahme von Verantwortung.

Die dafür am besten geeignete Schulform ist die Ganztagsschule. Denn durch sie entsteht Zeit für eine andere Lernkultur. Der Stundenplan kann so gestaltet werden, dass Zeit für individuelle Förderung, für die Arbeit an Projekten, für kulturelle und sportliche Angebote ent­steht und sich Phasen von Anspannung und Entspannung sinnvoll abwechseln.

DIE LINKE setzt sich für einen Rechtsanspruch auf einen Platz an einer Ganztagesschule ein und will, dass Ganztagesschulen als Regelschulform im Schulgesetz verankert werden. DIE LINKE fordert, dass alle Schulen, die Ganztagschule werden wollen, vom Land die nötigen ?nanziellen Mittel für Umbau und Personal erhalten.

Zu Ganztagesschulen gehört das gemeinsame Mittagessen. Niemand darf ausgeschlossen werden. Das Mittag­essen in Ganztagesschulen und Kitas muss genauso gebührenfrei sein wie erforderliche Betreuungsangebote vor und nach dem Unterricht (bisher „Kernzeit“).

Zum verfassungsmäßigen Recht auf gebührenfreien Unterricht gehört die Übernahme der Schülerbeförderungs­kosten durch Schulträger und Land. An Schulen entstehende Kosten dürfen nicht zur weiteren Verarmung beitragen. Lernmittel und alle Angebote einer Ganztagsschule müssen unentgeltlich sein.

Eine Schule der Demokratie – eine Schule in Selbstverwaltung

Bildung dient der Herstellung von Zusammenhalt, Solidarität und der Beteiligung der Menschen an der Gestaltung ihrer Lebensumstände, der Demokratie. Daher muss sie selbst nach diesen Prinzipien aufgebaut sein. Klassenräte, Schul- und Hochschulversammlungen sind zentrale Instrumente der direkten Demokratie und unabdingbare Bestandteile guter Bildung.

Schul- und Hochschulleitungen werden von Schülerinnen und Schülern, Studentinnen und Studenten, Eltern und Lehrkräften auf Zeit gewählt. Sie wiederum wählen die Vertreterinnen und Vertreter der Schulaufsicht. Auf Landesebene streben wir einen Landes­schulrat an, der aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Betroffenen besteht und im Rahmen der Verfassung und der Gesetze  weitgehende Selbstverwaltung des Schulwesens ausübt.

Die LINKE wird im Landtag einen Gesetzentwurf zum Schulgesetz  mit folgendem Inhalt einbringen: Beurlaubungen vom Unterricht sind in besonders begründeten Einzelfällen auf Antrag möglich. Dazu gehören auch Schüleraktivitäten, die darauf abzielen, in Grundgesetz und Landesverfassung verankerte Werte und Grundrechte wie Frieden, Demokratie, Umweltschutz, Solidarität und Meinungsfreiheit durchzusetzen. Widerspricht die Schulleitung einem Antrag, so kann die Schulkonferenz zur abschließenden Entscheidung angerufen werden.

Freiheit für regionale Schulentwicklung – Schulreform durch Bürgerinitiative

Wir setzen uns ein für eine wohnortnahe Gemeinschaftsschule und unterstützen Kommunen und Elterninitiativen, die ein längeres gemeinsames Lernen und „Eine Schule für alle“ bis Klasse 10 anstreben. Jede Kommune kann weiterfüh­rende Schulen bei einer Mindestgröße zu einer Gemeinschaftsschule erklären. Eine Privatisierung von Bildung lehnen wir ab, da sie zur Entsolidarisierung führt. Schulmodelle in genossenschaftlicher Trägerschaft können aber als öffent­liche Schulen anerkannt und wie sie ?nanziell unterstützt werden.

Bildung – frei von militärischer und wirtschaftlicher Einflussnahme

Die Landesverfassung ist unmissverständlich: Die Jugend ist „zur Brüderlichkeit aller Menschen und zur Friedensliebe“ zu erziehen. Wir werden beantragen, den Kooperationsvertrag zwischen dem Kultusministerium und der Bundeswehr zu kündigen. Darüber hinaus fordern wir ein generelles Verbot von Bundeswehrvertretern in Schulen und in der Lehreraus- und fortbildung.  Schulpraktika und Klassenfahrten zu militärischen Standorten sowie zu Rüstungsbetrieben sollen ausgeschlossen werden. Zudem sollen baden-württembergische Schülerinnen und Schüler nicht weiter mit Unterrichtsmaterialien, die vom Verteidigungsministerium oder der Bundeswehr produziert werden (wie zum Beispiel die Materialien von „Frieden und Sicherheit“) unterrichtet werden.

Nach dem  Motto „Kontakt schafft Sympathie“ sponsern auch Wirtschaftsunternehmen Unterrichtsmaterialien. Sie versprechen sich künftig die Kundschaft der Schülerinnen und Schüler, zudem werben wirtschaftliche Meinungsmacher auch für politische Ausrichtungen und Ideen. DIE LINKE fordert ein Verbot solcher Unterrichtsmaterialien an Schulen, da Schülerinnen und Schüler nicht von Wirtschaftsunternehmen, die nur Interesse an deren Kaufkraft und späterer „Wirtschaftstauglichkeit“ haben, manipuliert werden dürfen.

Ausreichende Unterrichtsversorgung – kleinere Klassen

Der chronische Unterrichtsausfall ist ein Skandal. Schuld ist nicht die Fortbildungsbereitschaft der Lehrkräfte, die unterstützt werden muss. Ein Skandal ist die Kürzung der Mittel für Fortbildung. Nur durch eine ausreichende Lehrkräftereserve von fünf Prozent kann der Unterrichtsausfall begrenzt werden.
Fehlende Förderstunden zwingen die Eltern zunehmend, teure Nachhilfe in Anspruch zu nehmen. Wenn 2009 trotz­dem über 2500 Grundschullehrkräfte arbeitslos wurden, ist auch dies ein Skandal. Nur die anhaltenden Proteste von Eltern, Schülerinnen und Schülern und GEW haben dazu geführt, dass der Klassenteiler in der Grundschule von 31 auf 28 abgesenkt wurde.  Doch auch 28 Kinder sind in einer ersten Klasse völlig unvertretbar. Wir unterstützen weitere Protestmaßnahmen. 20 Schülerinnen und Schüler sind genug!
Die Ausbildung der Lehrkräfte muss gleichwertig sein. Lehrkräfte mit Migrationshintergrund müssen als Brückenbauer der Integration wirken, daher setzen wir uns für eine besondere Förderung solcher Lehramts­studenten und –studentinnen ein.

Wir fordern zudem eine Verstetigung der Lehrereinstellung, um der Überalterung der Lehrkräfte entgegen­ zu wirken. DIE LINKE fordert, dass die pädagogische Arbeit an allen Schulen durch Sozialarbeiter und Psychologen ergänzt wird,  um im Team den zunehmenden sozialen Problemen wie Gewalt, Mobbing, Verweigerung sinnvoll entgegenwirken zu können.

Bildungsinvestitionen als Konjunkturprogramm

Besonders in den Großstädten sind Schulgebäude oft in katastrophalem Zustand. Sanierungsbedürftige Klassenräume und Toiletten sind auffällige Symptome einer Unterfinanzierung. Auch die Schalldämmung und ausreichende Beleuchtung werden oft vernachlässigt. Die Schulbaurichtlinien müssen an pädagogische Veränderungen (Ganztagesschule,  offener Unterricht) angepasst werden. Daher ist eine Finanzierungsoffensive für Schulausbau und Schulsanierungen unter Beteiligung des Landes und des Bundes dringend notwendig und darf nicht auf Energiesparmaßnahmen wie beim Konjunkturpaket II begrenzt werden.

Ethik als Schulfach

Wir setzten uns dafür ein, dass Ethik in allen Schularten, Schulen und Klassenstufen als gleichwertiges Wahlfach angeboten wird. Die diskriminierende Gewissensprüfung bei der Abmeldung vom Religionsunterricht lehnen wir ebenso ab wie die Beteiligung der Eltern bei religionsmündigen Schülerinnen und Schülern.

DIE LINKE fordert:

Die landesweite Einführung von Gemeinschaftsschulen wird nicht von heute auf morgen erfolgen können. Bis dahin fordern wir folgende Übergangsmaßnahmen:

  • Die Abschaffung der verbindlichen Grundschul-„Empfehlung“. Individuelle Förderpläne und Rückmeldungen sollen in der Grundschule das Notensystem ersetzen. Kinder sollen bis Klasse 10 in Klassenverbänden mit höchstens 25 Schülern lernen dürfen. Gemeinsames Lernen von Kindern mit unterschiedlichen Stärken (Heterogenität) ist ein Gewinn für alle Kinder. Es muss aber in den höheren Klassen ein Ausgleich geschaffen werden bei Über- oder Unterforderung durch begleitende beziehungsweise klassenüberschreitende Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Stützkurse. Inklusiver Unterricht entsprechend Artikel 28 der UN-Charta über die  Rechte von Menschen mit Behinderungen muss schnellstmöglich umgesetzt werden. Dazu bedarf es kleinerer Klassen und sonderpädagogischer Unterstützung.
  • Ein 10. Schuljahr für alle Haupt- und Werkrealschüler, damit die Chancen der Schwächeren auf eine  Berufsausbildung verbessert werden.
  • Mittelfristig streben wir die Einführung einer inklusiven Gemeinschaftsschule mit gemeinsamem Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler bis einschließlich zur 10. Klasse an. Die bisherige Sekundarstufe II soll ersetzt werden durch die Einrichtung von Oberstufenzentren, in denen die bestehenden gymnasialen Oberstufen zusammengefasst werden, um ein breit gefächertes Kursangebot zu gewährleisten. Kurzfristig streben wir die Rücknahme der Schulzeitverkürzung an den Gymnasien („G8“) an.
  • Berufliche Gymnasien brauchen ausreichende Kapazitäten. Es darf nicht sein, dass ein Drittel der Bewerberinnen und Bewerber keinen Platz bekommt, weil der geforderte Notendurchschnitt ständig hochgeschraubt wird. Dies verstößt massiv gegen die Chancengleichheit. Wir fordern einen Rechtsanspruch auf Aufnahme in ein beru?iches Gymnasium für alle Absolventen mit einem Mittleren Bildungsabschluss.

Berufliche Bildung verbessern – Weiterbildung fördern

DIE LINKE steht für ein Recht auf Ausbildung. Sie bekennt sich ausdrücklich zur dualen Ausbildung mit einer Regeldauer von drei bis vier Jahren. Ziel der Ausbildung ist es, mit den erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten fachspezifisch, aber betriebsunabhängig einen quali?zierten Beruf ausüben und sich bis hin zu einem Studium weiterbilden zu  können.

DIE LINKE lehnt eine Modularausbildung, wie sie ein Teil der Unternehmen in Baden-Württemberg anstrebt, ab. Sie würde ein Baukastensystem bedeuten, nach dem die Geschäftsführungen festlegen, welche Inhalte der Ausbildung für den jeweiligen Betrieb sinnvoll sein sollen. Die Ausbildung und die Entscheidung über ihre Inhalte und Dauer ist Sache der ganzen Gesellschaft, nicht eines einzelnen Unternehmens. Berufsbilder müssen auf der breiten Vermittlung allgemein einsetzbarer Qualifikationen beruhen. Künftig sollen Auszubildende, die nicht in der Lage sind, das Ausbildungsziel in der Regelausbildungszeit zu erreichen, weitere Förderung erhalten und ihre Ausbildung gegebenenfalls verlängern können.

Jugendliche aus Migrantenfamilien ohne Ausbildung finden nur schwer Arbeit. Doch gerade sie bilden ein beträchtliches und wichtiges Potenzial für die Gesellschaft von Morgen. Deshalb sollen sie besonders gefördert, begleitet und beraten werden, um einen beru?ichen Bildungsabschluss erlangen zu können.
Es gibt einen beunruhigenden Qualitätsverlust bei der dualen Ausbildung. Vor allem in den Dienstleistungsberufen ist zu beobachten, dass Jugendliche und junge Erwachsene als billige Arbeitskräfte missbraucht werden. Ausbildungspläne werden oft nicht eingehalten. Nicht selten gibt es in Dienstleistungsbetrieben mehr Auszubildende als geschultes Personal, das in der Lage wäre, jungen Menschen fachliche Kenntnisse zu vermitteln.

DIE LINKE wird im Landtag einen Entwurf für ein Landes-Ausbildungsplatzumlagegesetz einbringen, wie es sich bereits in der Krankenp?egeausbildung in Baden-Württemberg bewährt hat.

DIE LINKE fordert:

  • Eine festgelegte Quotierung zwischen Auszubildenden und Ausbilderinnen oder Ausbildern. Die Quoten sollen für die einzelnen Branchen von Gewerkschaften und Unternehmen festgelegt werden.
  • Die Verpflichtung eines jeden Ausbildungsbetriebs, das Ausbildungspersonal regelmäßig berufsfachlich und pädagogisch zu schulen.
  • Die Umsetzung des Grundsatzes, dass für 100 angehende Auszubildende mindestens 120 Ausbildungsstellen zur Verfügung stehen müssen. Das Land muss mehr überbetriebliche Ausbildungsplätze anbieten, um diesen Grundsatz umzusetzen. Produktions- und Dienstleistungsunternehmen aller Art, die keine oder zu wenig Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen, müssen eine Abgabe entrichten.
  • Die Förderung lebenslangen Lernens durch Einführung großzügiger Regelungen für Bildungs- und Quali?zierungsurlaub. Dazu gehört ebenso das Bereitstellen von Landesmitteln, um die berufliche Weiterbildung weit stärker als bisher zu unterstützen.
  • Bezahlten Bildungsurlaub zur beru?ichen und politischen Bildung für alle arbeitenden Menschen durch ein Landesbildungsurlaubsgesetz, wie es in vielen anderen Bundesländern seit langem gängig ist. Bildungsgebühren in der Erwachsenenweiterbildung müssen genauso wie Studiengebühren entfallen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Weiterbildung neben Kitas, Schule, beru?icher Bildung und Hochschule als fünfte Säule des Bildungswesens und als öffentliche Aufgabe anerkannt wird. Außerdem sollen für die in der Weiterbildung beschäftigten  Lehrerinnen und Lehrer dieselben sozialen Standards gelten wie für andere.

Für eine kritische Hochschule: selbständig denken und fragen lernen

Die 19. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks hat zum wiederholten Mal gezeigt, wie stark die soziale Selektion im Bildungssystem ist: Während 71 Prozent der Kinder von Akademikerinnen und Akademikern studieren, sind es nur 24 Prozent der Kinder aus einem nicht-akademischen Elternhaus. Wenn die Studierendenzahlen in Baden-Württemberg steigen, so aufgrund derjenigen, die über einen entsprechenden finanziellen und kulturellen Hintergrund verfügen. Nicht nur die zunehmende Privatisierung der Bildungsausgaben, insbesondere durch Studiengebühren, hat daran ihren Anteil, sondern maßgeblich auch der enorme Erfolgsdruck und der Drang zur wirtschaftlichen Verwertbarkeit von Wissen. Die Ökonomisierung der Bildung verwandelt ein Menschenrecht in eine Ware.

Studienfinanzierung für ein selbstbestimmtes Leben

Das herrschende System der Studienfinanzierung besteht aus Zuckerbrot (BaföG) und Peitsche (Studiengebühren).  Es ist darauf ausgerichtet, Studierende möglichst schnell durch den Apparat Hochschule zu schleusen, um ihre Arbeitskraft mit höchster Rendite zu vermarkten. Für DIE LINKE steht dagegen die persönliche Entwicklung im Vordergrund. Dazu gehört eine ausreichende und repressionsfreie Studienfinanzierung. Studiengebühren sind aus gesellschafts-, sozial- und bildungspolitischen Gründen abzulehnen. Sie lösen kein einziges Problem, sondern verschärfen die Krise des Bildungssystems.

Studienreform ausgestalten

Unter dem Deckmantel der Internationalisierung wurde mit der Bologna-Reform die Ökonomisierung der Bildung  weiter voran getrieben. Statt internationaler Vergleichbarkeit gibt es jedoch schon gravierende Unterschiede zwischen einzelnen Bundesländern. Viele positive Ansätze wurden im Sinne einer „Effizienzsteigerung“ des Ausbildungsbetriebes bereitwillig von CDU und FDP geopfert. Unter diesen Gesichtspunkten ist ein Bachelor-Abschluss oft nicht mehr als ein „besserer Studienabbruch“.  Der Bologna-Prozess ist gescheitert. DIE LINKE setzt sich dagegen für eine Studienreform ein, die auch diesen Namen verdient: Im Dialog mit Studierenden und Lehrenden müssen Studieninhalte überarbeitet werden und auf ihre Studierbarkeit und Vergleichbarkeit überprüft werden.

Moderne Hochschulstrukturen für eine exzellente Wissenschaft

Personalstruktur und Mitbestimmungsinstrumente an Hochschulen befinden sich im Wesentlichen noch auf dem Stand von 1848. Durch das elitäre System von Habilitation und Berufung wird vielen hochqualifizierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, insbesondere Frauen, jegliche Perspektive genommen. Aufgrund der etablierten Praxis, in der Wissenschaft grundsätzlich befristet einzustellen, ist keine Karriereplanung möglich. Auf der anderen Seite verlangen immer größere Zahlen von Studierenden und Studienmöglichkeiten deutlich mehr Lehrpersonal. Gleichzeitig wurden die einst vorbildlichen Mittel der akademischen Selbstverwaltung immer weiter ausgedünnt: Nach der Abschaffung der Verfassten Studierendenschaft wurden die Kompetenzen der Senate und Fakultätsräte schrittweise an Vorstände und Aufsichtsräte übertragen. Hinter der angeblichen Selbstbestimmung der Hochschulen steckt in Wirklichkeit eine Fremdbestimmung durch Daimler & Co. –  Exzellente Wissenschaft braucht Freiheit und keine Stichwortgeber aus dem Großkapital.

DIE LINKE in Baden-Württemberg fordert:

  • Die Verdoppelung des Wissenschaftsetats auf 8 Milliarden Euro;
  • ein Sofortprogramm zur Deckung des erhöhten Lehrbedarfs durch den doppelten Abiturjahrgang 2012;
  • einen Ausbau von Beratungsangeboten, auch in Zusammenarbeit mit Schulen und Arbeitsämtern;
  • ein gebührenfreies Studium – die sofortige Abschaffung aller Studien-, Verwaltungs- und Prüfungsgebühren; Durchsetzung der verfassungsrechtlich garantierten Lehr- und Lernmittelfreiheit;
  • die Abschaffung aller Zulassungsbeschränkungen;
  • den Master (MA) als Regelabschluss an allen Hochschulen und den Rechtsanspruch auf einen Master-Studienplatz;
  • Reduktion der studentischen Arbeitslast;
  • Förderung von studentischer und wissenschaftlicher Mobilität, kein Zwang zur Mobilität;
  • eine Initiative Baden-Württembergs zur Umgestaltung des BAföG zu einer Bedarf deckenden, elternunabhängigen, rückzahlungs- und repressionsfreien Studienfinanzierung als Teil eines umfassenden Sozialsystems;
  • Anspruch auf ganztägige Betreuung von Kindern ab dem 3. Lebensmonat für Studierende und wissenschaftlich Beschäftigte;
  • Dauerstellen für Daueraufgaben in Forschung, Lehre und Verwaltung; tarifliche Regelung aller Arbeitsverhältnisse an Hochschulen;
  • Modernisierung der Personalstruktur, zum Beispiel über die flächendeckende Einführung von Tenure-Track-Verfahren und Abschaffung der Habilitation;
  • das Ende der Fremdbestimmung durch die Kirchen bei Berufungen und Studienordnungen in der Theologie;
  • Förderprogramme für die wissenschaftliche Qualifikation von Frauen beziehungsweise. Personen mit Migrationshintergrund;
  • die Pflicht zur Veröffentlichung aller wissenschaftlichen Erkenntnisse;
  • die Einführung von Zivilklauseln (Forschung und Lehre nur für friedliche und zivile Zwecke) in die Grundordnungen der Hochschulen und in das Landeshochschulgesetz;
  • ein Betätigungsverbot für studentische Verbindungen;
  • die Wiedereinführung der verfassten Studierendenschaft mit allgemeinpolitischem Mandat;
  • Stärkung der akademischen Selbstverwaltung und Demokratie, insbesondere durch die Abschaffung von Aufsichtsräten, der Erweiterung der Kompetenzen der Senate und Fakultätsräte, die Gleichheit der Wahl aller Hochschulangehörigen.

Jugendpolitik

Erziehung, Bildung, Ausbildung und der Übergang in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis sind unverändert die wichtigsten Säulen für ein gelingendes Hineinwachsen junger Menschen in die Gesellschaft. Jugendpolitik geschieht innerhalb verschiedener Politikfelder, die an zahlreichen Stellen nicht besonders gut aufeinander abgestimmt sind. Besonders dramatisch ist dies beim Auszugsverbot für arbeitslose junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr erkennbar. Während es ein allgemeines Erziehungsziel und zugleich eine Aufgabe der Jugendhilfe darstellt, Jugendliche möglichst früh selbständig und verantwortlich handeln zu lassen, wozu auch die Ablösung vom Elternhaus gehört, verbieten die Regelungen des SGB II („Hartz IV“), dass unter 25-jährige arbeitslose Menschen – abgesehen von eng umrissenen Ausnahmetatbeständen – aus der elterlichen Wohnung ausziehen.

Auf der anderen Seite können die Städte und Gemeinden alsJugendhilfeträger wegen der zum Teil gravierenden Finanzprobleme der Kommunen immer weniger ihren gesetzlichen Verpflichtungen gerecht werden.

Die jugendpolitischen Forderungen der LINKEN in Baden-Württemberg sind:

  • Offene Jugendarbeit, Jugendverbands- und Jugendbildungsarbeit sind unverändert wichtige Bestandteile kommunaler Daseinsvorsorge. Um eine gleichartige Ausgestaltung der Jugendarbeit auch dann zu gewährleisten, wenn die einzelne Kommune zu einer bedarfsgerechten Finanzierung nicht mehr im angemessenen Umfang in der Lage ist, soll künftig der Praxis anderer Bundesländer gefolgt werden, die in Verbindung mit dem Gemeindefinanzausgleich eine Jugendpauschale leisten. Hieraus werden Angebote für Kinder und Jugendliche vor Ort gefördert, so etwa im Bereich der Projektarbeit, der Freizeitgestaltung, des bislang stark vernachlässigten Kinder- und Jugendschutzes, der Jugendbildung und der Jugendsozialarbeit.
  • Trotz günstiger Arbeitsmarktprognosen gibt es auch in Baden-Württemberg eine erhebliche Zahl Jugendlicher und junger Erwachsener, deren berufliche und gesellschaftliche Integration dauerhaft gefährdet ist. Zahlreiche Forschungen belegen: Von jenen, die bis zum 25. Lebensjahr noch kein Beschäftigungsverhältnis am ersten Arbeitsmarkt erlangt haben (ausgenommen: Hochschulabsolventinnen und -absolventen), gelingt dies nur noch jeder und jedem Neunten. Daraus folgen langfristige Kosten und oftmals eine Bündelung sozialer Schwierigkeiten. Aus den Erfahrungen, dass sich die Vorrangstellung des SGB II („Hartz IV“) für Jugendliche und junge Erwachsene in nunmehr sechs Jahren nicht bewährt hat, soll das Verhältnis von Arbeitsförderung und Jugendhilfe für besonders gefährdete Jugendliche neu bestimmt werden. Die Angebote der Jugendsozialarbeit nach SGB VIII sollen für diese jungen Menschen den Eingliederungsleistungen des SGB II beziehungsweise des SGB III vorgehen.
  • Da absehbar ist, dass die für Jugendhilfe zuständigen Kommunen eine derart veränderte Aufgabenstellung nicht eigenständig finanzieren können, müssen sich die Bundesagentur für Arbeit und die Träger der Grundsicherung an den Kosten beteiligen.
  • Seit 2008 fällt die Landesregierung mit dem Verzicht auf eine Jugendhilfeberichterstattung hinter die Standards der anderen Bundesländer zurück. Das zuständige Ministerium hat dieser fachlich gebotenen Aufgabenstellung künftig wieder nachzukommen.
  • Das Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG) wurde letztmals am 4. Mai 2009 in einer geänderten Fassung vorgelegt. Es ist dringend zu überarbeiten, da es an mehreren Stellen nicht mit geltendem Bundesrecht in Einklang steht. So wurde beispielsweise vergessen, das bereits 2005 in Kraft getretene Kinder- und Jugendhilfeentwicklungsgesetz (KICK) zu berücksichtigen.