6. Diskriminierung bekämpfen – Vielfalt der Lebensweisen fördern – für ein selbstbestimmtes Leben in einer solidarischen Gesellschaft

Die konservative Regierung in Baden-Württemberg betreibt eine Politik der Ausgrenzung und Benachteiligung von Minderheiten, ob Menschen mit Migrationshintergrund, Lesben und Schwule, Menschen mit Behinderungen, Menschen in Armut oder Obdachlose. Das trägt dazu bei, dass immer mehr Angehörige von Minderheiten (zum Beispiel  Asylsuchende, Hartz-IV-Empfänger oder Menschen ohne festen Wohnsitz) als vermeintliche Sündenböcke für verfehlte Politik und persönliches Elend angegriffen werden. In der Gesellschaft wächst eine gefährliche Stimmung von Furcht und Gleichgültigkeit gegenüber den Opfern von Diskriminierung und Gewalt.

In der Partei DIE LINKE kämpfen Menschen aus den benachteiligten Gruppen selbst gemeinsam mit anderen für die Rechte und Forderungen von Minderheiten. Eine wirkliche Akzeptanz von Menschen verschiedenster Herkunft und Lebensweise ist das gemeinsame Ziel. Gemeinsam können alle Minderheiten zur Mehrheit gegen die Minderheit der Herrschenden werd

Selbstbestimmte Behindertenpolitik ist linke Behindertenpolitik

In Baden-Württemberg leben rund 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen, das sind etwa 10 Prozent der Gesamtbevölkerung. Die meisten erleben täglich Einschränkungen, vor allem dann, wenn sie ein  eigenständiges Leben führen möchten. Barrieren zum Beispiel in Gebäuden, Verkehrssystemen oder in der Kommunikation, fehlende Sachkenntnis und mangelndes Verständnis bei Verantwortlichen oder diskriminierende Regelungen zum Beispiel im Gesundheitssystem sind an der Tagesordnung. Doppelt betroffen sind Frauen mit Behinderungen von Erwerbslosigkeit, Armut und Abhängigkeit.

Die Auflösung der Landesversorgungsverwaltung im Zug der Verwaltungsreform 2005 hat für behinderte Menschen nur Nachteile gebracht. Mit den vier Regierungspräsidien als jeweiliger Widerspruchsbehörde gibt es vier verschiedene Ausprägungen der Anerkennungspraxis für Grade der Behinderung. Die Anerkennung als Schwerbehinderter ist seit 2005 nicht nur von der Schwere der Behinderung, sondern auch vom Wohnort abhängig. DIE LINKE setzt sich daher dafür ein, diesen Teil der „Verwaltungsreform“ rückgängig zu machen.

DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass die 2009 in Deutschland unterzeichnete UN-Behindertenrechtskonvention zum Recht auf vollständige „Inklusion“ sofort und konsequent umgesetzt wird. Das bedeutet, dass Menschen mit und ohne Behinderungen auf allen Ebenen von Anfang an selbstverständlich zusammenleben. Das umfasst alle gesellschaftlichen Bereiche von Bildung, Arbeit, Wohnen und Familie, bis zum Recht auf umfassende Barrierefreiheit und selbstbestimmte Teilhabe am öffentlichen Leben.

DIE LINKE Baden-Württemberg fordert:

  • Einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten aus Selbsthilfegruppen;
  • inklusive Bildung vom Kindergarten bis zur Hochschule und damit die schrittweise Umwandlung von „Förder­schulen” in qualifizierte Regelschulen;
  • das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen zu einem Tarif- beziehungsweise Mindestlohn. Das Recht auf unterstützte Arbeit für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit dem Ziel, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zu überwinden;
  • Beschäftigungspflicht für alle Betriebe, die Menschen mit Behinderung aufnehmen können. Erfolgt keine oder eine nicht ausreichende Beschäftigung von behinderten Menschen, soll eine Ausgleichsabgabe erhoben werden, die deutlich über den Kosten des möglichen Arbeitsplatzes liegt. Die Schwerbehindertenvertretung in den Betrieben muss rechtlich gestärkt werden.
  • das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause statt einer Unterbringung in Heimen. Auch in Heimen muss zunächst Eigenverantwortung gefördert und müssen Zwangsmaßnahmen verboten werden.
  • ein sofortiges Bauverbot neuer Einrichtungen, die der stationären Unterbringung Behinderter dienen, und die Auflösung der bestehenden Sondereinrichtungen innerhalb der nächsten zehn Jahre, wobei  gleichzeitig die dafür nötigen Rahmenbedingungen geschaffen werden;
  • das Recht auf eine bedarfsdeckende, vermögens- und einkommensunabhängige „selbstbestimmte Persönliche  Assistenz“ ohne Kostenvorbehalt;
  • die Abschaffung der diskriminierenden Unterhaltspflicht Familienangehöriger bei behinderungsbedingten Kosten;
  • die Anerkennung des Rechts auf Sexualität, gleiches Recht auf Adoption und ein Recht auf Elternassistenz;
  • das Ende der Diskriminierung von Autistinnen und Autisten sowie psychisch Kranken. Psychotherapeutische heilpädagogische Behandlung muss unter Berücksichtigung medizinischer Notwendigkeit Vorrang vor medikamentöser Behandlung haben.
  • Menschen mit Behinderungen wollen sich selbst vertreten nach dem Motto „Nichts über uns ohne uns“. Daher  müssen Behindertenbeauftragte von Land, Stadt und Kreisen selbst Betroffene sein. In Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern müssen sie hauptamtlich beschäftigt und mit den entsprechenden Kompetenzen (Einspruchsrecht) und Ressourcen (Büro, Sekretariat, Finanzmitteln) ausgestattet werden.
  • Tariflöhne für die Beschäftigten im Pflegebereich, eine bessere Personalsituation und das Verbot, Billiglohnanbieter zu beauftragen;
  • Hilfen für behinderte Menschen wie Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Medizinische  Behandlungspflege nach § 37 Sozialgesetzbuch V in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Leistungen zur Teilhabe in der Gesellschaft müssen solange aus Landesmitteln bestritten werden, bis es ein einheitliches Bundesleistungsge­setz gibt. Das Land Baden-Württemberg muss sich hierfür im Bundesrat einsetzen.
  • Die besondere Situation mehrfach diskriminierter Menschen mit Behinderungen wie Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund verlangt verstärkte Aufmerksamkeit. Hier sind Maßnahmen zu entwickeln, welche die besonderen Benachteiligungen dieser Gruppen zum Beispiel auf dem Arbeitsmarkt, im Gesundheitswesen oder bei einer eigenständigen Lebensplanung im Blick haben;
  • Öffentliche und private Räume (auch Wohnungen und Eigenheime), der öffentliche Nah- und Fernverkehr und Dienstleistungen – zum Beispiel in der Information und Kommunikation – müssen barrierefrei sein. Davon profitieren nicht nur Menschen mit  Behinderungen, sondern auch alle anderen. Das Recht auf Mobilität behinderter Menschen muss sich am Bedarf orientieren und darf nicht wie bisher an Bedingungen geknüpft sein.
  • In allen stationären Einrichtungen des Gesundheitswesens muss die Übernahme der Assistenz für alle Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden. Auch für Menschen mit psychischer Behinderung muss der Grundsatz gelten, Assistenz vor medikamentöser Behandlung.

Vielfalt der Lebensweisen und Lebensgemeinschaften

Nur knapp ein Viertel der Menschen in Baden-Württemberg lebt in der klassischen „Vater-Mutter-Kind“-Konstellation. Dagegen steigt die Zahl von Frauen und Männern in einem Single-Haushalt oder einer so genannten Patchwork-Fami­lie. Bei älteren Menschen gibt es neben vielen Alleinlebenden einen Trend zum Leben in alternativen Wohnformen. Selbstverwaltete Wohnprojekte und Modelle für alternative Wohnformen im Alter führen jedoch in Baden-Württem­berg ein Schattendasein und finden oft nur zögerliche Unterstützung bei den Behörden.

Mit dem Recht auf Verpartnerung sind seit 2004 auch in Baden-Württemberg lesbische und schwule  Lebenspartnerschaften in der Öffentlichkeit sichtbarer geworden. Auch sie leben oft als „Regenbogen“-Familien mit Kindern zusammen.

Was die Akzeptanz und Förderung der Vielfalt von Lebensweisen, vor allem von Schwulen und Lesben betrifft, hinkt das „Innovationsland“ Baden-Württemberg weit hinterher. Nur Baden-Württemberg und Thüringen nutzen noch die Länderöffnungsklausel des Lebenspartnerschaftsgesetzes, um homosexuellen Paaren die Trauung beim Standes­amt zu verweigern. In Baden-Württemberg müssen Lebenspartnerschaften in mehr oder weniger geeigneten Abteilungen und Räumlichkeiten geschlossen werden. Das kostet statt 40 Euro wie für eine heterosexuelle Heirat bis zu 160  Euro. Auch verweigert das Land schwulen und lesbischen Paaren gleiche Rechte zum Beispiel bei der Adoption oder bei der Hinterbliebenenversorgung.

Die jüngsten Fälle von offener Gewalt gegen Schwule in Baden-Württemberg zeigen, dass homosexuelle Frauen und Männer auch heute noch in der Öffentlichkeit und im privaten Umfeld vielfach unter Diskriminierung und Gewalt zu leiden haben. Auch ihre Geschichte zum Beispiel als Verfolgte der NS-Diktatur ist wenig sichtbar. Projekte zur Akzeptanz homosexueller Lebensweisen werden kaum gefördert.

DIE LINKE steht für die Gleichberechtigung einer Vielfalt von Lebensweisen. Neue Formen des Zusammenlebens  der Generationen und Geschlechter tragen dazu bei, patriarchale Familienmuster und Arbeitsteilungen infrage zu stel­len und den Blick für ein emanzipatorisches, menschenfreundliches und nachbarschaftliches Miteinander zu öffnen.

DIE LINKE fordert:

  • Jede Diskriminierung von Schwulen und Lesben muss aufhören. Die rechtliche Gleichstellung in allen Bereichen ist umzusetzen.
  • Homosexuelle Menschen, die besonderer Diskriminierung oder Gewalt ausgesetzt waren oder sind, benötigen Beratung und Unterstützung;
  • Die Vielfalt an Lebensweisen muss gesellschaftlich gefördert und auf rechtlicher, kultureller und politischer Ebene gleichgestellt werden.
  • Initiativen und Projekte im gesamten Spektrum des „queeren“, von der heterosexuellen Norm abweichenden  Lebens sind zu fördern.
  • Schwule und lesbische Lebensweisen dürfen nicht länger Tabu-Thema im Schulunterricht sein; Themen wie  Homophobie, Coming Out oder lesbisch/schwule Familien sind in die Landes-Bildungskonzepte aufzunehmen.
  • Das ehemalige Hotel Silber in Stuttgart muss als ein Ort des Erinnerns an die Verfolgung durch den NS-Staat  erhalten bleiben. Zu den Opfern der Vernichtung, in die das Hotel Silber als ehemalige Gestapo-Zentrale eingebunden war, gehörten Menschen jüdischen Glaubens, Homosexuelle sowie Sinti und Roma.
  • Alternatives Zusammenleben und neue Wohnmodelle sind mit Landesprogrammen zu fördern. Sie sollen dazu  beitragen, dass Wohninitiativen leichter umsetzbar sind und neue Modelle des Zusammenlebens durch eine höhere Bekanntheit zur Nachahmung einladen.

Religion und Gesellschaft und die Trennung von Kirchen und Staat

Fragen des Umgangs mit Religionsgemeinschaften waren in Baden-Württemberg in den letzten Jahren häufig Gegenstand von landespolitischen Debatten („Kopftuchstreit“, Kontroversen um den Bau von Moscheen, Anerkennung der Zeugen Jehovas und so weiter).

DIE LINKE verfolgt drei Grundsätze:

  • Die individuelle Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist unter allen Umständen zu verteidigen. Niemand darf wegen seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft benachteiligt oder diskriminiert werden.
  • Die Trennung von Staat, Religionsgemeinschaften und Kirchen ist konsequent durchzusetzen. Wir leben heute in einer durch religiöse und  weltanschauliche Vielfalt geprägten Gesellschaft. Dies ist eine Bereicherung. In einer solchen Lage kann es nicht angehen, dass bestimmte religiöse Richtungen als vermeintliche „Leitkultur“ andere Richtungen dominieren oder benachteiligen wollen.
  • Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sollen keine Sonderrechte beanspruchen können. Für sie gelten in Gesellschaft und Staat sowie innerhalb ihrer Gemeinschaften die gleichen bestehenden Rechte und  Gesetze. DIE LINKE hat ein grundsätzlich respektvolles und wohlwollendes Verhältnis zu allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die die demokratische Grundordnung akzeptieren und auch intern nach demokratischen Grundsätzen aufgebaut sind. Dazu gehört auch, Frauen und Männern in jeder Hinsicht gleiche  Rechte zuzubilligen. Alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind rechtlich gleich zu behandeln.

Kulturelle Vielfalt fördern – Teilhabe ermöglichen, Kulturschaffende absichern

Kunst und Kultur gehören zum Menschen seit Beginn seiner Entwicklung. Sie verbinden Menschen unterschiedlicher Herkunft und Altersgruppen, fördern das gegenseitige Verständnis und die Gemeinschaft. Sie helfen, die demokratische Gesellschaft weiterzuentwickeln. Sie machen Freude, erschließen neue Phantasie- und Gedankenwelten, regen zum Nachdenken und zur Kritik an. Sie sind ein Motor gesellschaftlichen Fortschritts.

Wir verstehen Kultur als die Gesamtheit der von Menschen geschaffenen materiellen und geistigen Werte einer Gesellschaft. Sie drückt sich nicht nur in der Bildenden Kunst, der Musik, der Literatur, im Film oder im Theater aus, sondern in allen Lebensformen, Traditionen, Glaubensrichtungen und Wertesystemen. Wir achten und schätzen die Güter der verschiedenen Kulturen und der verschiedenen kulturellen Stile. Es ist Aufgabe der Kulturpolitik, Zugang zum kulturellen Erbe, zum Neuen und zum Fremden zu eröffnen. Das kann nur gelingen, wenn sich die Kunst der Verwertungslogik entzieht.

DIE LINKE schützt und fördert die kulturelle Vielfalt und die Vielfalt der Träger kultureller Produktion. Sie tritt für den unbeschränkten Zugang aller Menschen zu kulturellen Angeboten ein. Niemand darf – etwa  aufgrund seiner materiellen Verhältnisse oder anderer Barrieren – ausgeschlossen bleiben. Kultureinrichtungen, Kulturvereine und freie Träger der Kulturarbeit sind auf die Absicherung ihrer ökonomischen  Grundlagen ebenso angewiesen wie Künstler, Autoren und Publizisten. Die Kulturförderung darf sich nicht auf Hochkultur und Prestigeprojekte beschränken. Einen Ausverkauf kultureller Güter lehnt DIE LINKE ab.

DIE LINKE fordert:

  • Die Freiheit der Kunst und der Kulturproduktion muss unangetastet bleiben.
  • Die öffentlichen Kassen dürfen nicht auf Kosten von Kunst und Kultur saniert werden.
  • Kulturfinanzierung ist eine Kernaufgabe der Kommunen. Sie muss angemessen und nachhaltig sein und vom Land finanziell unterstützt werden.
  • Sponsoren und Mäzene dürfen keinen bestimmenden Einfluss auf öffentliche Kulturangebote erhalten. DIE LINKE lehnt die Privatisierung von Museen, Orchestern, Theatern und anderen Einrichtungen ab – auch die  Umwandlung von Kulturstätten des Landes in Landesbetriebe.
  • Volkshochschulen, Bibliotheken und Musikschulen sind kulturelle Pflichtaufgaben. Das Land und die Kom­munen müssen sie auskömmlich finanzieren und ihnen ermöglichen, ihren Lehrkräften eine Festanstellung  anzubieten.
  • Die Förderung darf sich nicht auf bereits etablierte Einrichtungen beschränken, sondern muss auch neuen Projekten Chancen eröffnen. Auch die „freie Kulturszene“ braucht Arbeitsmöglichkeiten, Ateliers, Ausstellungs- und Probenräume oder Stipendien. Bildende Künstler und Künstlerinnen müssen Ausstellungshonorare erhalten.
  • Besondere Förderung verdient die kulturelle Jugendarbeit. DIE LINKE unterstützt vor allem antirassistische und  interkulturelle Bildungsangebote mit dem Ziel, Respekt, Toleranz und Vielfalt zu fördern und Migrantinnen und Migranten zu stärken und zu integrieren.
  • Kunst-, Musik- und Theaterpädagogen und -pädagoginnen sollen in den Unterricht an Ganztagsschulen einbezogen werden, sofern sie es wollen. Sie müssen angemessen bezahlt werden. Werden sie von Musik- oder Jugendkunstschulen ent­sandt, besteht das Anstellungsverhältnis fort.
  • Kultur- und Medienschaffende dürfen nicht mit Mini-Honoraren abgespeist werden. Sie brauchen Arbeitsver­träge, angemessene Gehälter und auskömmliche Honorare.
  • DIE LINKE setzt sich für den Ausbau und die Stärkung der Künstlersozialkasse ein.
  • DIE LINKE unterstützt die Zusammenschlüsse und die Selbstorganisation von Kulturschaffenden, damit sie ihre  Anliegen und Interessen besser durchsetzen können.
  • DIE LINKE setzt sich für den kostenlosen Zugang der Bevölkerung zu staatlich-kulturellen Einrichtungen wie Museen oder Bibliotheken ein.

Pressefreiheit und Meinungsvielfalt schützen – Hände weg vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk!

Eine freie und unabhängige Presse und eine vielfältige Medienlandschaft sind Grundvoraussetzungen einer funktio­nierenden Demokratie. Vielfalt und Qualität der Presse in Baden-Württemberg sind durch Konzentration, steigende  Renditeerwartungen der Verleger und Stellenabbau in den Redaktionen und Verlagshäusern bedroht. Um eine funktionierende Medienlandschaft zu erhalten, ist ein starkes Gegengewicht durch öffentlich-rechtliche  Medien wie den SWR nötig – auch im Internet und bei digitalisierten Medien.

  • DIE LINKE setzt sich für die Vielfalt und Freiheit der Medien und moderner Kommunikationsmittel wie Internet  ein.
  • DIE LINKE verteidigt das durch Gebühren finanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunksystem. Die öffentlich­-rechtlichen Medien leisten die Grundversorgung mit Angeboten an Information und Meinung, Kultur, Bildung und Unterhaltung.
  • DIE LINKE verurteilt politische Einflussnahme auf öffentlich-rechtliche Medien. Einen „Fall Brender“ wie beim ZDF darf es beim SWR niemals geben.
  • DIE LINKE unterstützt die Forderung des VS (Verbands Deutscher Schriftsteller) in Ver.di nach einem Sitz im SWR-Rundfunkrat.
  • In allen Medienhäusern muss die innere Pressefreiheit durch Redaktionsstatute gesichert werden. Die redakti­onellen Inhalte müssen frei von äußerer Einflussnahme sein.
  • Die Beschäftigten der Medien müssen wie alle anderen vor prekären Arbeitsbedingungen etwa durch unbe­zahlte Praktika oder sittenwidrige Honorare geschützt werden. Die Zeitungsverlage müssen alle freien Mitar­beiter nach den Vergütungsregeln für freie Journalisten oder gegebenenfalls nach dem Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche freie Journalisten bezahlen.
  • Redakteursarbeitsplätze dürfen nicht durch den Einsatz von Honorarkräften ersetzt, Redaktionen nicht in Leih­arbeitsfirmen oder GmbHs ausgegliedert werden.
  • DIE LINKE setzt sich für den Schutz kreativer Urheberrechte ein. Die Rechte der Urheber und Urheberinnen gegenüber den Verwertungsunternehmen sollen ausgebaut werden.
  • DIE LINKE fordert eine Grundversorgung mit kostenlosen Zugängen zum Internet.
  • DIE LINKE tritt dafür ein, die Entwicklung und den Einsatz freier Software zu fördern.