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Wir wollen nicht von Lobbygruppen und von Großspenden aus der Wirtschaft abhängig sein. Unabhängige Politik braucht unabhängige Spender.
Wir wollen – gemeinsam mit anderen – als starke LINKE eine bessere Politik durchsetzen. Dazu brauchen wir viel Kraft, hohes Engagement und Geld. Wahlkampf ist eine teure Angelegenheit: Damit wir die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes darüber informieren können, weshalb auch bei dieser Wahl ihre Stimme für DIE LINKE eine Stimme für ein besseres, sozialeres Bundesland ist, muss viel Geld ausgegeben werden. Geld für Plakate, Flyer und Informationsmaterial.
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugfähig:
Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.
Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.
