Weg mit §219a

Information ist der erste Schritt!

Am 19.1. hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass die Ärztin Kristina Hänel keine Informationen zu Schwangerschaftsabbrüche auf ihre Website stellen darf.

Die Rechtsgrundlage dazu ist der §219a. Dieser verbietet die "Werbung für den Abbruch von Schwangerschaften", darunter zählt jede Informationsweitergabe, wenn sich daraus ein Vermögensvorteil ergeben könnte. Im Klartext und in der bisherigen Rechtssprechung heißt das, dass Ärzt:innen nicht darüber informieren dürfen, wie sie Abbrüche vornehmen. Sie dürfen lediglich darüber informieren, ob sie diese Leistung anbieten oder nicht.

Im Jahr 2017 wurde die Gießener Ärtzin Kristina Hänel zum ersten Mal wegen der angeblichen Werbung verurteilt. Seither kämpft sie dafür, Informationen über Schwangerschaftsabbrüche online stellen zu können und damit ihr sachliches Informationsrecht ausüben zu dürfen. Jahrelang informierte die Ärztin darüber wie und mit welchen Methoden Abbrüche in ihrer Arztpraxis durchgeführt werden können, bis sie wiederholt von dem Selbstbestimmungsgegner Klaus Annen angezeigt wurde. Die Revision gegen das Urteil hat das Oberlandesgericht nun abgelehnt. Damit hat sie jetzt die Möglichkeit vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Wir sagen klar: Die §219a und §218 müssen weg! Sicherheit für Ärzt:innen und Schwangere gibt es nur, wenn Schwangerschaftsabbrüche endlich raus sind aus dem Strafgesetzbuch.

In Solidarität mit Kristina Hänel, allen Ärzt:innen und Schwangeren veröffentlichen wir auf unserer Seite, die Informationen, die Frau Hänel nicht mehr veröffentlich darf.

Flyer auf Deutsch

Flyer auf Englisch

Flyer auf Türkisch

Weitere Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen und Beratungsstellen in Baden-Württemberg finden sich hier:

In 14 Landkreisen in Baden-Württemberg gibt es für keine Ärzt:in oder Klinik, die einen Abbruch vornimmt. Wir sagen, das muss sich ändern! Daher fordern wir die Abschaffung des §218.  Schwangerschaftsabbrüche müssen endlich zur normalen medizinischen Leistung zählen. Daher haben wir auch den Aufruf: Schwangerschaftsabbruch ist Grundversorgung mit unterzeichnet.