LAG Hartz IV

Die Landesarbeitsgemeinschaft hat sich zum Ziel gesetzt, gegen die Ungerechtigkeit der Auswirkungen der Agenda 2010 anzugehen, die Betroffenen aufzuklären und zu ermutigen, sich gegen die oft unwürdige Behandlung durch die entsprechenden Ämter zu wehren, sich nicht einschüchtern zu lassen und ihre Rechte wahrzunehmen. Weitere Ziele sind die Vernetzung innerhalb der Kreisverbände der Partei, die Unterstützung bei der Arbeit vor Ort und der Aufbau von Kontakten mit anderen sozialen Verbänden im Land.

Kontakt

Jürgen Steinhof
Email an LAG-Hartz IV

Eintrittserklärung für die Landesarbeitsgemeinschaft Hartz I

Arbeitslosengeld II überwinden!

Konzept der Landesarbeitsgemeinschaft gegen Hartz IV Baden Württemberg

Vorwort: Prof. Dr. Butterwege weist regelmäßig darauf hin, dass ein Sozialstaat für den Erhalt des so-zialen Status steht und nicht für eine Grundsicherung. Grundsicherung bedeutet die Abkehr vom Sozialstaat hin zu einem Fürsorgestaat. Denn wer durch ein Ereignis wie Unfall, Krankheit oder Erwerbslosigkeit nicht mehr in Erwerbsarbeit sein kann, wird damit in die unterste soziale Stufe befördert. Sein Lebenswerk muss er aufgeben. Diese Ungerechtigkeit müssen wir überwinden.

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Mitgliederrundbrief

9-Punkte-Programm

Berichte und Aktuelles

Bericht von der Mitgliederversammlung der LAG Hartz IV Baden Württemberg - LAG Hartz IV Baden Württemberg erarbeitete ein System nach Hartz IV.

Die LAG Hartz IV nimmt Fahrt auf. Nachdem sie bei der vorletzten Mitgliederversammlung ein neun Punkte Programm zur  Zusammenarbeit und den Zielen der LAG verabschiedete, hat die über 50 Mitglieder starke LAG bei der letzten Mitgliederversammlung ein Positionspapier für die Zeit nach Hartz IV erarbeitet und einstimmig verabschiedet.
Kernpunkt des Papieres ist es, Hartz IV, Arbeitslosengeld II und Grund- oder Mindestsicherun-gen endgültig aus den Köpfen der Menschen zu streichen. Jeder Mensch hat im reichsten In-dustrieland Europas im Notfall und bei Arbeitslosigkeit ein Anrecht auf eine menschenwürdige Versorgung und auf soziokulturelle Teilhabe.
Wir wollen die Versorgung grundsätzlich am vorigen Verdienst ausrichten. Nur wenn kein vori-ger Verdienst zu ermitteln ist oder zu gering ist soll eine Untergrenze eingezogen werden. Die Untergrenze muss eine lebende flexible Untergrenze sein. Deshalb haben wir uns für den Pfändungsfreibetrag ausgesprochen. Dieser liegt Zurzeit bei 1.140,-- € pro Person.
Die Kosten der Unterkunft werden im Durchschnitt ermittelt und Regionen die darüber liegen erhalten einen entsprechenden Zuschlag als Wohngeld.
Ein Wohngeld kann zusätzlich beantragt werden wenn keine Wohnung zur Durchschnittsmiete der Region gefunden wird. Die Arbeitspflicht entfällt, denn sie ist nicht Grundgesetzkonform. Dieses verbietet Zwangsarbeit für einzelne Gruppen.  Nähere Informationen erhaltet Ihr auf der Homepage des Landesverbandes unter der Seite der LAG Hartz IV Seite. Drei neue Mitgliedsanträge konnte die Mitgliederverwaltung von der Versammlung mitnehmen. Wir begrüßen die drei neuen Mitglieder nochmals herzlich. Die nächste Hauptversammlung ist für den 09. März 2019 in Karlsruhe geplant und befasst sich mit dem Thema: „Wie gestalte ich die finanziellen Voraussetzungen zur politische Teilhabe in der LAG Hartz IV und darüber hinaus.“ Im Neunpunkte Programm ist dies unter Punkt 8 bereits als Ziel definiert und beschlossen worden. Der Sprecherrat freut sich auf Eure Ideen und hofft auf eine rege Teilnahme. Einladungen werden rechtzeitig versandt.

Der Sprecherrat der LAG Hartz IV