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Empfehlung der Mindestlohnkommission trägt zur Spaltung im Land bei

Gegen die Stimmen der Gewerkschaften empfiehlt die Mindestlohnkommission eine Erhöhung um lediglich 41 Cent ab 1. Januar 2024. Die Gewerkschaften fordern gemäß der EU-Mindestlohnrichtlinie einen Mindestlohn von mindestens 13,50 Euro. Sozialverbände hatten vor der Tagung der Kommission einen Mindestlohn von 14 Euro gefordert. Die weiter steigenden Lebenshaltungskosten treffen Menschen im Niedriglohnsektor besonders hart.

Elwis Capece, Landessprecher der LINKEN. Baden-Württemberg, ist empört von der Empfehlung: „Die Arbeitgeberseite hat sich in der Mindestlohnkommission rücksichtslos gegen die Interessen der Beschäftigten durchgesetzt. Das ist skandalös und unverantwortlich. Diese Empfehlung trägt weiter zur Spaltung im Land bei. Mit einer Erhöhung des Mindestlohn im Cent-Bereich können die Menschen angesichts der anhaltenden Inflation ihr Leben nicht finanzieren.“

Elwis Capece konkretisiert die Situation für Baden-Württemberg: „In Baden-Württemberg erhalten rund 740.000 Menschen nur den Mindestlohn. Fast eine Millionen Beschäftigte arbeiten unterhalb der Niedriglohnschwelle von 12,50 Euro. Das sind rund 17 Prozent der Beschäftigten im Land. Viele von ihnen arbeiten in der Gastronomie, der Gebäudereinigung und in weiteren Dienstleistungsberufen. Sie arbeiten sehr hart und haben am Ende des Monats nicht genug Geld für Miete und Lebensmittel. Wenn in einem Monat die Sommerferien anfangen, ist für sie an Urlaub nicht zu denken. Die Entscheidung der Kommission übergeht die Lebensrealität dieser Menschen mit völliger Respektlosigkeit und Ignoranz. Dass in diesen Bereichen händeringend Beschäftigte gesucht werden, ist bei den Arbeitsverhältnissen kein Wunder. Die Landesregierung sperrt sich noch immer gegen ein echtes Landestariftreuegesetz und einen landesspezifischen Vergabemindestlohn. Es ist eine absolute Farce, dass sich das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz einfach am allgemeinen Mindestlohn orientiert. Ein landesweiter Vergabemindestlohn muss mindestens 14 Euro betragen.“

„Als LINKE fordern wir seit Jahren einen Mindestlohn, der wirklich vor Armut – auch im Alter – schützt. Gemäß der EU-Mindestlohnrichtlinie haben wir daher im Bundestag eine Mindestlohnuntergrenze von aktuell 13,53 Euro beantragt. Die Empfehlung der Sozialverbände von einem Mindestlohn von 14 Euro halten wir für richtig“, ergänzt Elwis Capece.

Die EU-Mindestlohnrichtlinie empfiehlt einen Mindestlohn von mindestens 60 Prozent des landesweiten Bruttomedianlohns. Diese Schwelle müsse gesetzlich als verbindliche Mindestlohnuntergrenze festgesetzt werden.