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Funktionszuschläge im Landtag - Selbstbedienungsmentalität!

Die Selbstbedienungsmentalität der Landtagsabgeordneten in Baden-Württemberg sei empörend, sagt Landessprecher Bernd Riexinger zur aktuellen Diskussion über die Funktionszulagen an Abgeordnete. Zudem widerspreche die großzügige Gewährung dieser Sonderzahlungen demokratischen Grundsätzen. Riexinger: „Ein Parlamentarier darf nicht einmal in den Verdacht geraten, dass sein Abstimmungsverhalten das Ziel haben könnte, die begehrte Zulage zu bekommen.“

Die jetzt diskutierte Umwandlung der Funktionszulagen in eine Aufwandsentschädigung hält Riexinger für einen Etikettenschwindel. Doch genau dies hätten die vier Fraktionsvorsitzenden jetzt nach Medienberichten untereinander ausgemauschelt, kritisiert Bernd Riexinger. Der Landessprecher der Linken sieht darin „einen Angriff auf die Freiheit des Mandats und den Grundsatz der Gleichbehandlung der Abgeordneten“. Die Abgeordneten blieben damit weiterhin vom Wohlwollen der Fraktion oder der Fraktionsführung abhängig. Kontroverse Meinungen oder Abstimmungen könnten durch Nicht-Gewährung oder Entzug der Sonderzahlung bestraft werden. Riexinger fordert die Angeordneten auf, auf den Pfad der Verfassung zurückzukehren. Andernfalls schließt er nicht aus, dass DIE LINKE gerichtlich gegen die neue Regelung vorgehen wird.

Abgeordnete seien Vertreter des Volkes, sagt Bernd Riexinger, sie dürften nicht an Aufträge oder Weisungen gebunden werden, auch nicht über die Zahlung von Prämien für entsprechendes Wohlverhalten innerhalb ihrer Fraktion.

DIE LINKE bezieht sich in ihrer Kritik auf den Landesrechnungshof, der die Zahlung der Funktionszulagen im Landtag von Baden-Württemberg für verfassungswidrig hält. Die Partei beruft sich zudem auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2000. In dem so genannten Diäten-Urteil heißt es, dass die Gewährung einer Funktionszulage an die Fraktionsvorsitzenden mit der Verfassung vereinbar sei, nicht jedoch für deren  Stellvertretender, die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen und die Ausschussvorsitzenden.