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LINKE gegen Streichung der ÖPNV-Zuschüsse für Menschen mit Behinderung

Die soziale Kälte kommt jetzt auch für Menschen mit Behinderungen immer näher. Erst haben Vertreter des Deutschen Städtetages im Zuge der Finanzkrise Kosten für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen infrage gestellt. Jetzt plant die Landesregierung von Baden-Württemberg ihre Zuschüsse für die Beförderung von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Personennahverkehr zu streichen, und sie will dies auch noch mit einer Bundesratsinitiative auf das ganze Bundesgebiet ausdehnen. Dieses Vorgehen lehnt die Landesarbeitsgemeinschaft "Selbstbestimmte Behindertenpolitik" der Partei Die LINKE ab.

Dieses Vorgehen widerspricht dem Art. 20 der UN Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, in dem es heißt: "Die Vertragsstaaten treffen wirksame Maßnahmen, um für Menschen mit Behinderungen persönliche Mobilität mit größtmöglicher Selbstbestimmung sicherzustellen, indem sie unter anderem a) die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderungen in der Art und Weise und zum Zeitpunkt ihrer Wahl und zu erschwinglichen Kosten fördern." Dieser UN Konvention hat auch die Landesregierung im Bundesrat zugestimmt.

Menschen mit Behinderungen dürfen nicht für eine fehlgeleiteten Steuer- und Finanzpolitik des Bundes und des Landes Baden-Württemberg bestraft werden. Wir fordern die Landesregierung von Baden-Württemberg auf, endlich ein schlüssiges Konzept zur Umsetzung der UN Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Zusammenarbeit mit den Betroffenen zu formulieren und umzusetzen. Die konsequente Umsetzung der UN Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, davon profitieren alle gesellschaftlichen Gruppen, ist ein gutes Konjunkturprogramm Zurückhaltung der Wirtschafts- und Finanzkrise.