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Veto des Innenministers gegen Landrats-Kandidatin ist unerträglich

Innenminister Heribert Rech hat sich mit Schreiben vom 7.1.2010 in die bevorstehende Wahl des neuen Landrats im Rhein-Neckar-Kreis eingemischt. Der Bewerberin Sabine Regele verweigerte er kurzum die Zulassung als Kandidatin, weil er sie für "nicht geeignet" hält. Der zuständige Ausschuss des Kreistags des Rhein-Neckar-Kreises hatte auf seiner Sitzung vom 3.11.2009 Frau Regele einstimmig zusammen mit drei weiteren Bewerbern zur Wahl zugelassen. Dagegen hat Innenminister Rech nun sein Veto eingelegt. Der zuständige Ausschuss des Kreistags ist jetzt gezwungen, deshalb am 18.1.2010 zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen zu treten, um die neue Situation zu beraten.

Dazu nimmt der Vorsitzende der Kreistagsgruppe der LINKEN und Landesvorstandmitglied der Südwest-LINKEN Dr. Edgar Wunder wie folgt Stellung:

"Wir verbitten uns diese obrigkeitsstaatliche Einmischung des Innenministers in die Angelegenheiten des Kreistages. Als ob der Kreistag - oder gar die Wählerinnen und Wähler im Fall einer schon längst überfälligen Direktwahl des Landrats durch die Bevölkerung nicht selbst mündig genug wären um zu beurteilen, wen sie für geeignet halten oder wählen möchten. Nein, da muss der  Innenminister sich  einmischen und erst erlauben oder verbieten, wer überhaupt kandidieren darf. Das sind unmögliche Zustände. Frau Regele ist nicht die Kandidatin der Linken. Es geht hier auch überhaupt nicht darum, ob sie als Bewerberin als geeignet empfunden wird oder nicht. Vielmehr geht es um das grundlegende demokratische Recht eines jeden Bürgers, für ein politisches Amt zu kandidieren. Der Innenminister erdreistet es sich, dieses grundlegende demokratische Recht einschränken zu wollen.

Aufgrund einer vorsintflutlichen Bestimmung in der Landkreisordnung, die sich so in keinem anderen Bundesland mehr findet, kann sich der Innenminister zwar tatsächlich ein solches Vetorecht anmaßen, er ist also rein formal gesehen im Recht. Dennoch muss eine solche obrigkeitsstaatliche Einmischung in die Angelegenheiten des Rhein-Neckar-Kreises in scharfer Form zurückgewiesen werden, genauso wie die damit verbundene Beschneidung von Bürgerrechten. DIE LINKE  fordert den Landtag von Baden-Württemberg dazu auf, endlich nach dem Vorbild aller anderen Bundesländer dieses anmaßende Vetorecht des Innenministers aus dem Gesetz zu streichen."