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Vorratsdatenspeicherung kippen!

Mehr als 34.000 Menschen haben sich an einer Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung beteiligt. Der Staat spricht mit diesem Gesetz einen Pauschalverdacht gegen alle seine BürgerInnen aus: jede/r ist ein potentielles Sicherheitsrisiko. Ein Staat, der so agiert, stellt sich gegen seine BürgerInnen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Umsetzung des Gesetzes zunächst in einstweiligen Anordnungen eingeschränkt. Ein eindeutiges Zeichen dafür, dass die geplante Vorratsdatenspeicherung unser Grundgesetz und damit unsere Demokratie im Mark trifft. Dagegen versuchen die KlägerInnen, die zentralen Rechte von BürgerInnen auf ungehinderte und freie Kommunikation zu erhalten.
 
"Ich erwarte, dass das BVerfG das Recht auf freie, nicht überwachte Kommunikation bestätigt und weitere Einschränkungen für das Vorhaben der Regierung verfügen wird. Das bedeutet für Schwarz/Gelb zumindest nacharbeiten oder besser noch, das Gesetz ganz zu kippen", so Karin Binder, Karlsruher Bundestagsabgeordnete der LINKEN.
 
"Das Recht der BürgerInnen auf unbeobachtete Kommunikation und informationelle Selbstbestimmung muss gewahrt werden. Es darf nicht sein, dass Millionen von Verbindungs- und Gesprächsdaten gespeichert und computertechnisch ausgewertet werden. Allein die technische Machbarkeit darf nicht die Begründung dafür sein, dass der Staat und Behörden immer tiefer in die Privatsphäre der Menschen eindringen."
 
"Fortschritt bedeutet nicht, den immer größeren Begehrlichkeiten von Datensammlern nachzugeben.  Fortschritt bedeutet, die Digitalisierung der Kommunikation für die Menschen zu nutzen und nicht gegen sie.  Deshalb müssen sich Bürgerrechtsbewegungen diesem Treiben entgegenstellen und die Bevölkerung aufklären. Sicherheit und Freiheit werden durch Überwachung und totale Kontrolle nicht geschützt  sondern eingeschränkt und die Demokratie ausgehebelt. Die Aktionen, die u.a. in Karlsruhe vom AK Vorratsdatenspeicherung durchgeführt werden, unterstütze ich voll und ganz."