Eva-Maria Glathe-Braun

Eva-Maria Glathe-Braun, Kandidatin im Wahlkreis Ulm

Liebe Genossinnen und Genossen, Mein Name ist Eva-Maria Glathe-Braun und ich bin alleinerziehende Mutter, zweier Töchter. Beruflich bin ich am Theater tätig. Geboren bin ich in Rostock und lebe seit 1999 in Ulm. Hier bin ich Sprecherin des KV Ulm / Alb-Donau und Direktkandidatin unseres Wahlkreises 291 zur Bundestagswahl 2013.

Durch meine Tätigkeit in einer Branche mit ihren befristeten Arbeitsverhältnissen, geringen Einkommen, Honorarverträgen und geteilten Diensten erlebe ich täglich, was es bedeutet, unter solch prekären Arbeitsbedingungen leben zu müssen. Viele Kolleginnen und Kollegen sind auf ausbeuterische Zusatzverdienste, auch auf Zuschüsse aus den Solidarkassen angewiesen. Vielen droht darüber hinaus Armut im Alter. Nur wenige streiten in Konfliktfällen aus Angst vor dem Verlust ihrer jeweiligen Anstellung für ihre Rechte. Tragfähige Lebensperspektiven lassen sich so kaum entwickeln.

Mein entschiedener politischer Kampf gilt zuvorderst der Abschaffung ausbeuterischer Leiharbeit samt ebensolcher Scheinselbstständigkeit, nicht zuletzt der Abschaffung des repressiven Sanktionssystem Hartz IV. Ich streite für einen ausreichenden gesetzlichen Mindestlohn. Für eine ausreichende und sanktionsfreie Grundsicherung. Für eine würdige Versorgung auch im Alter. Für ein gerechtes und solidarisches Miteinander in unserer Gesellschaft. Wohnen und Mieten, Energie, nicht zuletzt auch Mobilität, essentielle Grundbedürfnisse allesamt werden immer teurer. Sind für viele Mitmenschen, allemal in prekären Lebens- und Einkommensverhältnissen, kaum mehr bezahlbar. Gleichwohl wird Wohnraum öffentlicher Träger weiter privatisiert. Gerade sie müssen soziales Wohnen wieder als eine ihrer ureigensten Aufgaben verstehen. Kein soziales Ausbluten des Wohnens in den Zentren. Energie muss zu fairen Preisen zur Verfügung gestellt, Abklemmen bei Rückständen muss ausgeschlossen werden. Ein bundesweites Mobilitätsticket im ÖPNV hat die Aufgabe, Beförderung auch für Einkommensschwache zu ermöglichen.

Eine essentielle Voraussetzung für Wahrnehmung von Bürgerrechten und Bürgerbeteiligung ist Transparenz und Information. Weiterhin haben fast ein Drittel unserer Bundesländer, darunter auch Baden-Württemberg, keine eigenen Transparenzregelungen für ihren Geltungsbereich. Der bisweilen willkürliche Umgang der Verwaltungen mit Informationen muss durch einen klaren Rechtsanspruch des Bürgers beendet, Informationsfreiheit als Grundrecht in die Verfassung aufgenommen werden.